Bei einem Schwan, der an der Wipper in Sondershausen tot aufgefunden wurde, ist erneut das Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Der Tierköper wurde am 13. Januar an das Landeslabor des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur amtlichen Untersuchung eingesendet. Dort wurde zunächst das Influenza-A-Genom im Probenmaterial nachgewiesen.

Die weitere Differenzierung der Proben im Nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) erbrachte die Bestätigung, dass es sich um das hochpathogene HPAI-Virus vom Subtyp H5N8 (HPAIV H5N8) handelt.

Bereits am 6. Januar dieses Jahres war der erste Geflügelpestfall in einem Hausgeflügelbestand in Thüringen im Landkreis Nordhausen amtlich festgestellt worden. Als Ursache für die Einschleppung der Tierseuche in die betroffene Geflügelhaltung wird ein direkter oder indirekter Kontakt zu mit dem Geflügelpestvirus infizierten Wildvögeln vermutet, da das Geflügel in Freilandhaltung lebte und direkten Auslauf am Fließgewässer Wipper hatte. Die Wipperaue östlich von Bleicherode zählt mit zu den ornithologisch ausgewiesenen Risikogebieten. Das sind Gebiete, in denen sich besonders viele Wildvögel sammeln und Zugvögel rasten.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Der Nachweis des HPAIV H5N8 bei dem verendet aufgefunden Schwan unterstreicht, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen verbreitet ist und zirkuliert. Aus diesem Grund haben wir die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Infektionen bei Hausgeflügel in Thüringen verstärkt. Der neue Fall zeigt, wie schnell das Virus auch auf gesunde Wildvögel übergreifen kann. Ich rufe alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die Lage auch weiterhin sehr ernst zu nehmen und appelliere an sie, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und Geflügel entsprechend der jeweiligen Anordnungen aufzustallen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.“

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat im Zusammenhang mit dem Geflügelpest-Fall in Bleicherode alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Aufstallung von Hausgeflügel in Wildvogel-Risikogebieten und in geflügeldichten Gebieten zum Schutz vor einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in weitere Geflügelhaltungen anzuordnen. Im Ergebnis haben 13 Landkreise und kreisfreien Städte die Stallpflicht für Geflügel für den kompletten Landkreis verfügt, so auch der aktuell betroffene Kyffhäusserkreis. In weiteren acht Landkreisen wurde eine Stallpflicht für Geflügel in den ausgewiesenen ornithologischen Risikogebieten / geflügeldichten Gebieten angeordnet.

Darüber hinaus hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ergänzend zum Schutz vor einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in weitere Hausgeflügel-Haltungen über eine Allgemeinverfügung die einzuhaltenden Maßnahmen zur Biosicherheit auch für den Hobbyhaltungsbereich angeordnet.

Hintergrund:

Die hochpathogene Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Eine Übertragung des Virus auf den Menschen hat nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch nicht stattgefunden. Der Verzehr von Geflügelprodukten ist unbedenklich.

Mit Stand 20. Januar wurden seit dem 1. Oktober 2020 insgesamt 558 Feststellungen bei Wildvögeln und 45 Feststellungen bei Hausgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Thüringen und Hessen gemeldet.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.

Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest unter: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit.