Die verpflichtende Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( eAU )
durch Arztpraxen an die Krankenkassen wurde bereits im letzten Jahr auf den 1. Januar
2022 verschoben . Mittlerweile ist klar: die eAU kommt flächendeckend frühestens im dritten
Quartal 2022 für alle, heißt es von der IKK Krankenkasse.
S o soll bis zum 30. Juni 2022 weiter nach einer Übergangsregelung verfahren werden, die zunächst nur bis zum 31.12.2021 galt. Hintergrund des erneuten Aufschubs ist die immer noch fehlende technische Ausstattung in den Arztpraxen und die dynamische Entwicklung der Corona – Pandemie. Demnach hat die stabile und sichere Versorgung der Patienten Vorrang vor der Implementierung der eAU, so die IKK.
Das Verfahren zur digitalen Weiterleitung von AU – Daten durch die Krankenkassen an die
Arbeitgeber wurde bereits Ende letzten Jahres auf den 1. Juli 2022 verschoben . Daran hat sich
nichts geändert. Künftig können Arbeitgeber Beginn und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ihr es
gesetzlich versicherten Arbeitnehmers digital anfordern. Was allerdings – zumindest bis auf
weiteres – erhalten bleiben soll, ist die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit in
Papierform als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Der Arbeitnehmer hat außerdem auch
weiterhin die Pflicht, seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber zu melden und diese ärztlich
feststellen zu lassen.