In Weiterentwicklung der Nutzungs- und Öffnungsmöglichkeiten für die städtischen Einrichtungen informiert Bürgermeister Thorsten Feike darüber, dass unter Beachtung der Vorgaben der aktuellen Niedersächsischen Corona Verordnung ab Montag, 28. Juni 2021 folgende Regelungen für die Mehrzweckeinrichtungen in den Ortsteilen der Stadt Duderstadt gelten:
Eine Nutzung ist im Einzelfall mit besonderem öffentlichen Interesse und/oder für geschlossene Gruppen möglich. Voraussetzungen hierfür sind:
Nutzungsanfrage bei der Ortsbürgermeisterin / dem Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortschaft und Einvernehmen mit der Ortsbürgermeisterin / dem Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortschaft und
∙ Erarbeitung eines den Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung entsprechenden Hygienekonzeptes in eigener Verantwortung, welches bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen ist, sowie der Verpflichtung, das Hygienekonzept eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Die Nutzung / Anmietung der Mehrzweckgebäude für private Feierlichkeiten bzw. Veranstaltungen ist vorerst weiterhin nicht möglich.
Bürgermeister Thorsten Feike freut sich, dass aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit den Vorgaben der gültigen Corona-Verordnung diese Nutzungsmöglichkeiten wieder geschaffen werden können. Er bittet allerdings auch darum diese Möglichkeiten sensibel zu nutzen und insbesondere die immer noch gültigen Hygieneregelungen wie u.a. Abstand und ggf. Maskenpflicht zu beachten.
„Unser gemeinsames Ziel sollte sein, wieder Aktivitäten in unseren Dörfern zu gestatten, aber gleichzeitig auch alles zu vermeiden, was zu einem erneuten Anstieg der Inzidenzen führen könnte. Wenn alle das berücksichtigen, haben wir gute Chancen auf eine Stabilisierung bzw. weitere Reduzierung der Infektionszahlen“, so der Bürgermeister.