In Thüringen wird auch nach den Herbstferien ab 2. November 2020 der Schul- und Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe Grün fortgesetzt. Bildungsminister Helmut Holter begrüßt die entsprechende Verabredung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Betreuung stärkt.

„Schulen und Kindergärten sind auch weiterhin nicht die Treiber des Pandemiegeschehens. Dennoch müssen wir auf die neue Lage, auf den Lockdown, reagieren und alles dafür tun, damit das auch so bleibt. Wir müssen Kontakte reduzieren und die Regeln noch einmal schärfen. Der Stufenplan ist weiter in Kraft. Wir können noch stärker reagieren, wo und wenn es nötig ist. Wir haben jedoch auch innerhalb der Stufe Grün weitere Möglichkeiten, um den vorbeugenden Infektionsschutz weiter zu schärfen, ohne Bildung und Betreuung bereits einzuschränken. Diese ergreifen wir nun.“

Minister Holter hat daher am Donnerstag bereits die Schulen über folgende ab Montag 2. November 2020 gültige Regelungen informiert:

  • In Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Siebentagesinzidenz über 50 Fällen können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen besonders schweren Krankheitsverlauf auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Regelung ist bereits von früheren Maßnahmen her bekannt und wird nun thüringenweit in Kraft gesetzt. Grundlage bieten die §§ 30 und 33 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
  • zwischen dem 2. und 22. November wird die Möglichkeit zur freiwilligen Testung für Lehrkräfte im Rahmen des bestehenden Testsystems des TMBJS ausgeweitet: Lehrkräfte können sich nun einmal pro Woche testen lassen. Auch dieses Verfahren ist bekannt.

Angesichts des bevorstehenden gesellschaftlichen Lockdowns sind zudem am Donnerstag weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schulen und Schulträgern nun schnellstmöglich übermittelt werden:

  • Schulübergreifende schulische Wettbewerbe können für die Dauer des Lockdowns nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden, sondern müssen soweit möglich dezentral und digital durchgeführt werden.
  • Schulübergreifende schulsportliche Wettbewerbe werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt, sofern nicht andere dezentrale, also geografisch nicht schulübergreifende Formate oder eine Verschiebung möglich sind.
  • Klassenfahrten und andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt.

Die Kommunen und die Träger der Kindertageseinrichtungen sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortung auch für die Kindertageseinrichtungen die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe Grün zu schärfen. Geeignet dafür sind insbesondere:

  • häufige Raumlüftung unter Wahrung der Unfallvorschriften;
  • Verzicht auf gruppenübergreifende Aktivitäten, wo möglich;
  • Feste Ess- und Schlafplatzzuweisung, wo möglich;
  • Verlegung von Aktivitäten ins Freie unter Berücksichtigung der Infektionsschutzvorschriften, dabei möglichst Meidung des Öffentlichen Personennahverkehrs;
  • Bildung von Outdoor- und Waldgruppen, wo möglich;
  • Durchführung von Förderangeboten (Frühförderung) unter besonderer Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beteiligten, notfalls auch außerhalb der Kindertageseinrichtung;
  • Ausweitung und strenge Kontrolle von Betretungsverboten;
  • Versetzte Hol- und Bringzeiten, Übergabe außerhalb der Einrichtung, wo möglich;
  • Verlagerung von Elterngesprächen außerhalb der Einrichtung, z. B. in die Räume des Trägers;
  • Management von Elternabenden unter besonderen infektionshygienischen Vorsichtsmaßnahmen.

Der Thüringer Stufenplan bleibt in Kraft. Das Bildungsministerium analysiert derzeit die Infektionslage insbesondere in den Landkreisen und Kreisfreien Städten mit hoher Inzidenz. Weitergehende Maßnahmen in den nächsten Tagen für einzelne besonders schwer betroffene Regionen werden derzeit noch diskutiert.