Eichsfeld. Trotz Einführung des pandemiebedingten Kinderkrankengelds sind bei der IKK classic im Eichsfeld bisher rund 26,5Prozent weniger Anträge auf Kinderkrankengeld eingegangen als im Vorjahreszeitraum. Thüringenweit registrierte die Krankenkasse einen Antragsrückgang um 27,7 Prozent. Berücksichtigt wurden alle Anträge, die bis zum 22. April vollständig eingegangen und bewilligt wurden.

40,2 Prozent der Kinderkrankengeld-Anträge im Eichsfeld erfolgte im Zusammenhang mit den coronabedingten Einschränkungen bei Schulbesuch und Kinderbetreuungsangeboten. Im ersten Quartal 2021 haben Eltern im Eichsfeld das Kinderkrankengeld bisher für durchschnittlich 5,1 Tage in Anspruch genommen. Nur 38,5 Prozent der Anträge wurden von Vätern gestellt.

„Wir sehen einen verantwortungsvollen Umgang mit den erweiterten Ansprüchen auf Kinderkrankengeld“, sagt Matthias Körner, Regionalgeschäftsführer der IKK classic in Leinefelde. „Die Belastungen für Familien sind unter den anhaltenden Pandemiebedingungen enorm.  Aus diesem Grund können Eltern den Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld bei der IKK auch weiterhin schnell und unbürokratisch geltend machen.“ Bei Beantragung von Kinderkrankengeld aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen verzichtet die IKK classic bis auf weiteres auf die entsprechenden Bescheinigungen von Kitas und Schulen. Der Antrag ist auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden.

Seit Januar 2021 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Dieser Anspruch wurde jüngst um weitere zehn Tage erhöht. Damit können Eltern pro Kind und Elternteil 30 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Sind mehr als zwei Kinder im Laufe des Jahres 2021 zu betreuen, gilt eine Obergrenze von maximal 65 Tagen je Elternteil bzw. 130 Tagen bei Alleinerziehenden. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind durch coronabedingte Einschränkungen in Schulen oder Kitas zu Hause betreut werden muss und die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.