In den vergangenen Tagen ereignete sich eine Vielzahl an versuchten, telefonischen Trickbetrügen, heißt es in einer Meldung der Polizei Nordthüringen. Der Tathergang erscheint in allen Fällen ähnlich: Die Geschädigten erhalten einen Anruf – mit einer unterdrückten Rufnummer – von einer Person, die sich als Polizeibeamter vorstellt. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen (beispielsweise das Vorspielen einer Notsituation eines Angehörigen oder die Warnung vor einem unmittelbar bevorstehenden Einbruch in die eigene Wohnung) erschleichen sich die falschen Polizeibeamten das Vertrauen ihrer (meist älteren) Opfer und erfragen deren Vermögenswerte.

Dies geschieht meist mit der Frage nach vorhandenen Geldbeträgen, welche nachfolgend auf ein Konto überwiesen werden sollen, um (beispielsweise) einen Angehörigen aus einer Notsituation zu befreien. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es meist unwiederbringlich weg. Glücklicherweise fiel bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner der Opfer nachhaltig auf diese „Betrugsmasche“ hinein.

Die Polizei weist – aus gegebenem Anlass – wiederholt darauf hin, dass „echte“ Polizeibeamten – anlässlich einer Notsituation – niemals nach ihren vorhandenen Vermögenswerten fragen oder sie gar dazu auffordern würde, Geld zu überweisen! Denken sie weiterhin daran, dass die „echte“ Polizei niemals mit unterdrückter Rufnummer bei ihnen anruft.

In Einzelfällen kam es in Vergangenheit bereits dazu, dass die Betrüger sogar die Wohnadressen ihrer Opfer aussuchten, die sie zuvor telefonisch kontaktiert hatten, um sich deren Sachwerte – insofern diese nur gegenständlich vorhanden sind (Schmuck, Münzen, Gold usw.) – übergeben zu lassen.

Aufgrund dessen ergehen weitere Hinweise durch die Polizei: Klären sie ihre Angehörigen über die „Betrugsmasche“ auf! Lassen sie keine fremden Personen in ihre Wohnung und kontaktieren sie – insofern Zweifel an der Identität der Person vor ihrer Haustür bestehen – ihre nächstgelegene Polizeidienststelle!

Teilen sie der Person vor ihrer Haustür mit, dass sie Zweifel an deren Identität haben und dass sie die Polizei kontaktiert haben. Handelt es sich um einen Betrüger, so verlässt dieser vermutlich umgehend die Örtlichkeit. Insofern Sie Opfer eines (auch versuchten) Betruges geworden sind: Bringen Sie dies zur Anzeige! Mit jeder Anzeige bei der Polizei ergehen neue Hinweise zu dem bzw. den Täter(n). Auf diese Weise helfen Sie, diese zu ermitteln.