Die Sitzung des Ortsteilrates Worbis vor einer Woche hatte zwar nur einen Beschluss auf der Tagesordnung, dauerte trotzdem aber rund vier Stunden. Die Mitglieder des Ortsteilrates begrüßen es aber, dass sie über viele Themen ausführlicher sprechen und diese dann auch breiter diskutieren können. Ratsmitglied Dr. Uwe Semmelroth hat beim Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen die derzeitige Vergabe von Baugrundstücken an Bauwillige kritisiert und die Verwaltung gebeten, folgende Prüfung vorzunehmen:
Dr. Uwe Semmelroth: „Prüfung auf Änderung des derzeitigen intransparent erscheinenden Vergabeverfahrens von Eigenheimbauplätzen zu einem transparenteren Vergabeverfahren, mit dem Ziel, einer ressourcenschonenden Bauplatzvergabe sowie unter Berücksichtigung der Einhaltung des sozialen Friedens im Zusammenhang mit der Vergabe. Besonders im Hinblick auf die Bauattraktivität der Stadt Worbis, wo für erschlossene Baugrundstücke die Nachfrage regelmäßig mehrfach überzeichnet ist. Dies würde der Einhaltung der städtischen Bauleitplanung dienen. Eine mögliche Lösung wäre die Vergabe nach Erschließung durch die Stadt selbst vornehmen zu lassen oder Vorgaben der Stadt an den Investor zu binden.
Hintergrund:
Bei einem Vor-Ort-Termin des OTR auf dem Parkplatz der „Ohmberghalle“ mit Beteiligung des OTR, dem Investor Lauterbach sowie Herrn Edgar Klingebiel, Planungsbüro am 08.09.2021, wurde auf meine Frage an Herrn Klingebiel, wie die Vergabe von Grundstücken erfolge, ob nach dem „Windhundprinzip“, Auslosung oder Abarbeitung nach einer Liste eingetragener Baubewerber oder ähnlicher Art, wie folgt geantwortet:
Es gibt eine Liste der Stadt, die eine Empfehlung sei, aber nicht verpflichtend für den Investor, der ja schließlich nach Erschließung des Baulandes zum Eigentümer aller Baugrundstücke der „Schulwiese“ geworden sei. An eine Parzellierung der Grundstücke (lt. Bauplan 500 bis 1000 mm²/Grundstück) bräuchte man sich also auch nicht halten und ließe sich das auch nicht vorschreiben.
Diese Verfahrensweise ist höchst ungewöhnlich bei der Baulandvergabe und eröffnet meiner Meinung nach die Türen für mögliche Korruption, indem Bauwillige mit dem Bestreben größere und/oder bessere Grundstücke zu erhalten als vorgegeben (hier 2000 m² für 1 Erwerber), möglicherweise bereit sein könnten, mehr als den vorgegeben Baupreis je m² zu zahlen. (Anmerkung: Möglicherweise entfällt hier rechtlich der Korruptionsvorwurf, da Investor Lauterbach der Privateigentümer des Baugebietes ist, trotzdem hat es ein Geschmäckle). Das Verfahren der Erschließung wird nach meiner Kenntnis aus öffentlichen Mitteln bezahlt, geht also nicht zu Lasten des Investors!
Es ist allgemein üblich, dass die Stadt oder Gemeinde nach Erschließung neuer Baugebiete durch sie selbst die Vergabe in eigener Hand behält oder wenn durch Dritte die Erschließung erfolgt, dann die Vergabe auch wieder selbst vornimmt. Viele Gemeinden haben inzwischen Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser / Reihenhäuser erarbeitet, die auch rechtlichen Bestand haben müssen und sogar EU-Kautelen entsprechen müssen.
Die Vergabe nach „Gutsherrenart“ wie hier, ist m.E. rechtlich höchst problematisch, auch wenn, wie hier, der Investor selbst Eigentümer des erschlossenen Baulandes geworden ist.“
Dr. Uwe Semmelroth, Mitglied des Ortsteilrates Worbis