Angehörige pflegebedürftiger Menschen stoßen oft an ihre Belastungsgrenzen und brauchen Unterstützung. Bereits im Frühjahr 2023 wurden daher durch eine Landesverordnung die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützungsangebote im Alltag ausgebaut.
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad und in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser kann auch für Alltagsunterstützung durch Nachbarn, Freunde, Bekannte oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs- und Haushaltsdienste, Arztbegleitung oder Hilfen beim Vorlesen und Ausfüllen von Formularen.
Um als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden, ist die Absolvierung eines von den Pflegekassen anerkannten Kurses für die Nachbarschaftshilfe erforderlich. Da solche Kurse nicht von Anfang an flächendeckend zur Verfügung standen, trat mit Einführung der Verordnung eine Übergangsregelung in Kraft, die ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen sollte und nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird.
Das heißt: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer können sich zunächst auch ohne absolvierte Schulung bei ihrer Pflegekasse registrieren lassen. Die Schulung muss jedoch bis 31. Dezember 2025 nachgeholt werden. Ohne den bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Nachweis verfällt die Registrierung zum 1. Januar 2026 automatisch.
Die Kurse sind notwendig, um den Nachbarschaftshelferinnen oder -helfern fachliches und praktisches Know-how rund um die Pflege zu vermitteln. Dabei geht es unter anderem darum, im Notfall oder im Umgang mit dementiell erkrankten Pflegebedürftigen die richtigen Entscheidungen zu treffen. In den Pflegekursen erfahren die Helferinnen und Helfer darüber hinaus in kleinen Gruppen und im Austausch miteinander, wie sie mit körperlichen und seelischen Belastungen der Nachbarschaftshilfe umgehen können.
Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2025 soll das Kursangebot flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Insbesondere ist auch ein E-Learning-Angebot geplant, welches orts- und zeitunabhängig zur Verfügung steht.
Interessierte können sich für weitere Informationen oder eine Registrierung direkt an ihre Pflegekasse wenden.
Informationen zu Unterstützungsangeboten: https://www.tmasgff.de/gesundheit/pflege/aupa