Am Dienstagmittag (24.11.2020), gegen 12.40 Uhr, wurde durch die Autobahnpolizei Göttingen ein Gespann auf der Autobahn 7 in Höhe Hedemünden angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass drei Kälber von einem landwirtschaftlichen Betrieb aus Thüringen nach Nordhessen zu einer dortigen Viehauktion befördert werden sollten. Die Nahbereichsgrenze für landwirtschaftliche Betriebe wurde dabei erheblich überschritten.
Bei der Kontrolle stellte sich weiterhin heraus, dass Transportvorschriften
durch den landwirtschaftlichen Betrieb in Bezug auf Dokumentation und Schulung
des 51-jährigen Fahrers nicht eingehalten wurden. Auch wurden Anforderungen an
das Transportmittel hinsichtlich der Kennzeichnung und Dokumentation nicht
beachtet. Tierseuchenrechtliche Anforderungen werden noch geprüft.

Der eingeschaltete Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des
örtlich zuständigen Landkreises Göttingen entschied, dass zur Sicherstellung des
Tierwohls der ca. vier bzw. fünf Monate alten Kälber das Gespann zum Betriebshof
zurückgeführt werden muss, da dieser erheblich näher als der Zielort lag.