„Syrerinnen und Syrer, die in Thüringen leben, haben weiterhin die Möglichkeit, über das Landesaufnahmeprogramm Syrien ihre Familienangehörigen nachzuholen“, begrüßt Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, die Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms Syrien.
„Familien gehörten zusammen und nur, wer nicht mehr in täglicher Angst und Sorge um seine Liebsten ist, kann sich auf seine Aufgaben im Hier und Jetzt – Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit – richtig konzentrieren“, unterstreicht die Beauftragte die Bedeutung des Programms.
Die Lage in Syrien ist nach wie vor dramatisch. „Kriegerische Auseinandersetzungen durch unterschiedliche Gruppen und Kontrahenten, eine kaputte Wirtschaft und in der Folge Hunger und Unterversorgung machen ein Leben mit Perspektive in weiten Teilen des Landes unmöglich“, fasst Kruppa die Situation im Land zusammen. Auch in den Nachbarländern könnten viele syrische Geflüchtete keine neue Lebensgrundlage aufbauen.
Über das Landesaufnahmeprogramm Syrien ermöglicht der Freistaat bereits seit 2013 syrischen Geflüchteten, ihre Angehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad aus der Heimat nachzuholen. Voraussetzung ist, dass ein Verpflichtungsgeber den Unterhalt für die Familienangehörigen für fünf Jahre absichert. „Diese Hürde ist hoch, doch immerhin lässt das Programm die sichere und legale Einreise für Eltern und Geschwister zu“, erklärt Kruppa. Auch die Möglichkeit, über Spendergemeinschaften die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, sei hier eine große Hilfe, betont Kruppa und verweist auf den Verein der Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V.
Der erneuten Verlängerung des Thüringer Landesaufnahmeprogramm bis zum 31. Dezember 2024 hat das Bundesinnenministerium im Dezember 2022 zugestimmt.