Der Antrag der Stadt Göttingen beim KulturInvest-Programm für energetische Sanierungsmaßnahmen im Deutschen Theater ist genehmigt worden. Dank der tatkräftigen Unterstützung der Bundestagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt (SPD) und Konstantin Kuhle (FDP) konnten so 4,5 Millionen Euro aus dem bundesseitigen Programm für die Sanierung des Deutschen Theaters Göttingen gesichert werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
„Wir freuen uns riesig über diese positiven Nachrichten für die Sanierung des Deutschen Theaters Göttingen“, sagt Oberbürgermeisterin Petra Broistedt. „Unser großer Dank gilt Frauke Heiligenstadt und Konstantin Kuhle. Sie haben Göttingen hervorragend unterstützt und ohne sie wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.“
„Wir sehen darin ein Zeichen, dass der Bund Verantwortung für die das Deutsche Theater übernimmt und wir eine Sanierung des Deutschen Theaters in Schritten angehen können“, sagt Broistedt weiter. „Das ist ein kleiner, aber feiner erster Schritt in die richtige Richtung.“ Gerade angesichts der derzeitigen Haushaltslage sei diese Nachricht wichtig für die Pläne der Stadt. „Wir bauen darauf, dass auch das Land Niedersachsen die Förderung der Theatersanierung unterstützt“, so Broistedt.
Mit der Fördersumme von 4,5 Millionen Euro sollen zunächst Einzelmaßnahmen aus dem Gesamtsanierungskonzept abgearbeitet werden, um wesentliche erste Verbesserung der Arbeitssituation und zum Erhalt des Baudenkmals zu erreichen. Neben energetischen Einsparungen werden in diesem Zusammenhang auch technische Mängel beseitigt, die die künftigen Bauunterhaltskosten deutlich senken. Zu den Maßnahmen gehören u.a. die Sanierung der Tragkonstruktion, Fassadenbau sowie Fenster oder die Sanierung der Werkstatthalle. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 9 Millionen Euro und werden hälftig aus Bundes- und aus städtischen Mitteln finanziert.
Über KulturInvest:
Mit dem Programm KulturInvest beabsichtigt der Bund, seine nationale Verantwortung für die Kulturentwicklung in Deutschland wahrzunehmen. Dazu sollen investive Maßnahmen (u. a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz gefördert werden. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen.