Der Impfstoff von Novavax wird am 25. Februar in Thüringen eintreffen. Ab sofort können Termine für eine Impfung an den Impfstellen unter www.impfen-thueringen.de gebucht werden.
In einer ersten Lieferung erhält der Freistaat 36.000 Impfdosen. Etwa 3.000 Impfdosen werden den Thüringer Krankenhäusern zur Verfügung gestellt, um ihren Beschäftigten in Vorbereitung auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Impfangebot mit dem neu zur Verfügung stehenden, sogenannten Totimpfstoff machen zu können.
Von den verbleibenden Impfdosen wird außerdem zunächst die Hälfte für die notwendigen Zweitimpfungen zurückgestellt. Demzufolge können in einem ersten Schritt Erst- und Zweitimpftermine für rund 16.500 Menschen vergeben werden.
Die Terminvergabe wird zunächst priorisiert für die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Beschäftigungsbereiche erfolgen. Bei der Impfung ist ein Nachweis des Arbeitgebers vorzulegen. Eine Übersicht dazu findet sich in der „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ des Bundesgesundheitsministeriums unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf.
Für die Erstimpfungen sind im Terminvergabesystem die folgenden Tage vorgesehen:
· Montag, der 28. Februar
· Samstag, der 5. März
Die zweite Impfung erfolgt drei Wochen nach der Erstimpfung. Ein Termin dafür wird bereits bei der ersten Buchung angelegt und muss nicht separat gebucht werden.
Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Ich freue mich, dass wir nun endlich das zusätzliche Impfangebot mit dem Novavax-Impfstoff machen können. Viele Menschen haben darauf gewartet und ihr Interesse signalisiert. Gerade mit Blick auf die Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen hoffe ich sehr, dass sie das Impfangebot jetzt auch nutzen.“
Dr. Annette Rommel, erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen: „Wir hoffen, dass der ersten wie angekündigt bald weitere umfangreiche Lieferungen folgen, damit wir die Impfungen so bald wie möglich auch in die Praxen der Thüringer Ärztinnen und Ärzte bringen können.“
Sobald sich abzeichnet, dass die Nachfrage in den priorisierten Bereichen gedeckt ist, können die Termine auch weitergehend geöffnet werden.