Heute startet die elektronische Patientenakte (ePA) mit einer Testphase in Hamburg und Franken. Rund 300 Gesundheitseinrichtungen erproben die elektronische Patientenakte und die damit verbundenen Abläufe in der Praxis. Danach legt das Bundesgesundheitsministerium fest, ab wann die ePA für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern in Thüringen zur Verfügung stehen.
Die ePA ist eine lebenslang versichertengeführte Akte. Sie ersetzt nicht die herkömmlichen Patientenakten, in denen Ärztinnen und Ärzte verpflichtend alle behandlungsrelevanten Informationen festhalten müssen (Behandlungsdokumentation). Sie enthält lediglich Kopien (Sekundärdokumentation). Die ePA soll den Austausch von medizinischen Dokumenten erleichtern und Doppeluntersuchungen vermeiden. Darüber hinaus können die Versicherten selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten haben soll. Auch der Medikamentenplan ist abrufbar. So können falsche Medikation und Behandlungsfehler vermieden werden.
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tino Melzer erklärt: „Die Sicherheit Ihrer wichtigsten Daten ist für uns Datenschützer von großer Bedeutung. Alle Schwachstellen und Sicherheitslücken müssen vor dem bundesweiten Start behoben werden. Ebenso liegt uns der sichere Umgang mit den Krankendaten unserer Kinder und Schutzbefohlenen sehr am Herzen. Darüber hinaus müssen Patienten von den Krankenkassen umfangreich über die mit der ePA verbunden Gestaltungsrechte informiert werden.“