Duderstadt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet, da das Bundesverfassungsgericht 2018 das alte Modell für verfassungswidrig erklärte. Dieses neue System besteht aus drei Stufen:

  1. Äquivalenzbetrag:
    Das Finanzamt berechnet diesen Betrag basierend auf den Angaben der Eigentümer in der Grundsteuererklärung. Dabei werden Kriterien wie Grundstücksgröße und Nutzung berücksichtigt.
  2. Grundsteuermessbetrag:
    Der Äquivalenzbetrag wird mit einer niedersachsenweit gültigen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus entstehende Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt individuell festgelegt. Eigentümer haben diesen bereits ab November 2022 in einem Bescheid vom Finanzamt erhalten.
  3. Grundsteuerbetrag:
    Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Kommune festlegt. Der Hebesatz ist der einzige Einflussbereich der Stadt oder Gemeinde.

Für die Stadt Duderstadt wurde der Hebesatz wie folgt festgelegt:

  • Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke): 415 % (unverändert).
  • Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 340 % (vorher 415 %).

Die Grundsteuer setzt sich somit aus zwei Teilen zusammen: dem vom Finanzamt berechneten Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Kommune. Die Stadtverwaltung verschickt auf dieser Grundlage die Grundsteuerbescheide an rund 11.000 Eigentümerinnen und Eigentümer.

Bürgermeister Thorsten Feike betont, dass die die Kommunen nur begrenzten Einfluss auf die individuellen Grundsteuerbeträge haben, da sie lediglich die Hebesätze beraten und festlegen können.

In Duderstadt beträgt das Gesamtvolumen der Grundsteuer etwa:

  • 183.000 Euro für landwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A).
  • 3.350.000 Euro für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Reform führt zu individuellen Mehr- aber auch Minderbelastungen, da die Neuberechnung auf Basis neuer Bewertungsmaßstäbe erfolgt.