Seit dem 1. Juli 2023 können alle im Freistaat Thüringen ansässigen Notarinnen und Notare die beurkundeten Immobilienkaufverträge elektronisch an die Gutachterausschüsse übermitteln. Damit können diese schneller und effizienter als bisher ausgewertet werden.
Außerdem können Informationen zum Immobilienmarktgeschehen durch die Gutachterausschüsse im Freistaat zügiger veröffentlicht werden. Dies erhöht die Transparenz auf dem Immobilienmarkt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen.
„Die elektronische Übermittlung von Immobilienkaufverträgen ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Wir erleichtern einerseits die Arbeit in den Notariaten und ermöglichen den Gutachterausschüssen andererseits, ihre Aufgaben effizienter zu erfüllen“, sagt Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij.
Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. In Thüringen werten die neun Gutachterausschüsse jährlich mehr als 30.000 Immobilientransaktionen aus und erfassen die Daten in der Kaufpreissammlung. Auf dieser Grundlage werden u.a. die Bodenrichtwerte ermittelt sowie weitere Immobilienmarktinformationen abgeleitet und veröffentlicht, insbesondere für die Marktbeobachtung und den Immobilienmarktbericht Thüringen.
Bisher wurden die Immobilienkaufverträge in Thüringen in analoger Form auf dem Postweg an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse übersendet. Die Verträge lagen jedoch im Notariat bereits digital vor und wurden extra zur Übermittlung an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse ausgedruckt. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Notariate verpflichtet, alle neuen Urkunden digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „elektronischen Urkundensammlung“ bei der Bundesnotarkammer abzulegen.
Unter Leitung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde eine Projektgruppe aus Vertretern der Notarkammer Thüringen, den Gutachterausschüssen und den Notaren eingerichtet. Ziel dieser Projektgruppe war es, eine datensichere, praktikable und zügige digitale Übertragung der Immobilienkaufverträge von den Thüringer Notariaten zu den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu ermöglichen.
Nach Klärung der rechtlichen Fragen und der Schaffung der technischen Voraussetzungen wurde im Dezember 2022 ein Pilotprojekt zur digitalen Übertragung der Immobilienkaufverträge gestartet. Die Erfahrungen waren so positiv, dass der Regelbetrieb nun aufgenommen wurde. Damit besteht seit dem 1. Juli 2023 die Möglichkeit, dass jedes Notariat, auch die außerhalb des Freistaats Thüringen, die Immobilienkaufverträge auf elektronischem Wege an die Gutachterausschüsse übermitteln können.
Unter der Internetadresse tlbg.thueringen.de/wertermittlung können Bürger online die aktuellen Auswertungen der Immobilienverkäufe hinsichtlich Marktentwicklung sowie andere Immobilienmarktinformationen einsehen. Diese Marktinformationen werden von den Gutachterausschüssen und der Zentralen Geschäftsstelle beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen im Internet bereitgestellt.