Duderstadt. Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische CoronaVerordnung) vom 30. Oktober 2020 treten folgende Regelungen für die Stadt Duderstadt in Kraft: Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen ab Montag, 2.November 2020 zunächst bis einschließlich 30. November 2020 geschlossen:
– Gästeinformation im Historischen Rathaus
– Stadtbibliothek im Historischen Rathaus
– Ausstellung im Historischen Rathaus
– Heimatmuseum
– Schützenmuseum
– Städtische Sporthallen
Weiterhin geschlossen bleiben:
– Mehrzweckgebäude / -hallen für die private Anmietung und
– Jugendräume in den Ortsteilen Stadthaus
Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet der Bürgermeister um die Vermeidung von persönlichen Besuchen. Die Mitarbeiter stehen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Besucher werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen.
Das Stadthaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr (nur Bürgerbüro) Bürger, die das Stadthaus besuchen wollen, werden gebeten, sich im Bürgerbüro anzumelden. Die Bürger werden dort empfangen und durch entsprechende telefonische Anmeldung/Rückfrage bei den jeweiligen Mitarbeitern angekündigt. Der Bürgermeister bittet die Besucher, sich an diese Vorgaben zu halten und nicht eigenständig die Kolleginnen und Kollegen im Stadthaus aufzusuchen.
Allgemeines
Der Zugang zu städtischen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich („Maskenpflicht“). Als Mund-Nasen-Bedeckung ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, anzusehen. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.
Wenn eine Person über eine Befreiung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verfügt, wird zunächst um Klärung ihres Anliegens auf telefonischem oder digitalem Weg gebeten.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschrift en-der-landesregierung-185856.html Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf diverse Fragestellungen zu den rechtlichen Vorgaben. Helfen Sie bitte in den kommenden Wochen aktiv mit, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, so dass wir diese schwierige Zeit für Sie, unsere Unternehmen und Einrichtungen möglichst alle gesund überstehen!