Thüringen. In der heutigen (6.10.) Kabinettsitzung verständigte sich die Landesregierung auf Maßnahmen zur Eindämmung der Feldmausplage bei gleichzeitigem hohen Schutzstandards für den bedrohten Feldhamster. Umweltministerin Anja Siegesmund: „Hamsterschutz ist gelebter Artenschutz. Wo bereits 95 Prozent des Feldhamsters verschwunden sind, darf kein Gift auf den Acker. Die Landwirte, die bereits feldhamsterfreundlich ihre Felder bestellen, zeigen, wie es geht. Seit Jahren schon bringen sie Artenschutz und Landnutzung in Einklang.“  Agrarminister Hoff: „Es ist uns erneut und nach wichtiger, weiterführender Diskussion gelungen, einen guten Ausgleich zu finden. Mit der heutigen Vereinbarung können Landwirtinnen und Landwirte gegen die Mäuseplage vorgehen, um die Aussaat zu retten und weitere wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Ich vertraue der Sorgfaltspflicht der Landwirtinnen und Landwirte, dass sie dabei den Schutz des Feldhamsters konsequent umsetzen.“

Das Kabinett beschloss folgende Maßgaben mit sofortiger Wirkung und befristet bis 31. Oktober 2020 umzusetzen:

  • Die Landwirtin bzw. der Landwirt zeigt innerhalb der aktuellen Vorkommensgebiete gemäß FFH-Richtlinie die geplante Anwendung von Rodentiziden beim Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) an.  Feldhamster dürfen auf dieser Anwendungsfläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen, nicht vorkommen. Sofern keine Möglichkeit besteht, dies durch einen qualifizierten Gutachter bestätigen zu lassen führt die Landwirtin bzw. der Landwirt in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst eigene Kontrollen durch und dokumentiert diese Kontrollen.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes des TLLLR werden als Gutachterinnen und Gutachter zur Kontrolle von Feldhamstervorkommen eingesetzt. Das TMIL stellt die natur-schutzfachliche Qualifikation des Pflanzenschutzdienstes sicher.
  • Das Kabinett bittet die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie den Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Hamsterpopulation zu ergreifen. Zu diesem Zweck sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe folgende Aspekte geprüft werden:  Die Aufnahme von Auf-lagen zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung in die Pachtverträge geeigneter landeseigener Flächen, die Fortentwicklung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt gGmbH (TLPVG) zu einem Hamsterschutzzentrum in Thüringen, die anlastungsfreie und ökonomisch attraktive Ausgestaltung von KULAP Ackermaßnahmen, mit dem Ziel, dass landwirtschaftliche Betriebe die hamsterbezogenen Fördermöglichkeiten umfänglich nutzen.

Hintergrund:

Der Feldmausbefall in der Thüringer Landwirtschaft erzeugt durch Fraßschäden schwere und langfristig negative Folgen für die wirtschaftliche Situation der Agrarbetriebe. Zugleich haben die Bestände des Feldhamsters in den letzten Jahren um ca. 75% abgenommen. Deshalb müssen kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Feldmäuse und zur Unterstützung der Landwirte konsequent am Ziel des Schutzes der Feldhamsterpopulation ausgerichtet werden, um ein Aussterben der Art zu verhindern.