Worbis. Zu einer Ruhestörung kam es am Reformationstag gegen 10:00 Uhr in Worbis. Auf seinem Grundstück wurden Baumfällarbeiten durchgeführt. Dem katholische Eichsfelder war nur der 1.11. als Feiertag „Allerheiligen“ im Gedächtnis. Dem Bürger wurde die Rechtslage erläutert und die Arbeiten in der Folge seinerseits eingestellt.
Leinefelde. Mit einem Laubbläser wurde ebenfalls am Reformationstag gegen 11:00 Uhr die Ruhe eines Nachbarn in der Ortslage Leinefelde gestört. Obwohl der Nachbar um die Einstellung der Gartenarbeiten bat, war dem Ruhestörer der Reformationstag egal. Seiner Ansicht nach ist der 31.10. kein Feiertag. Hier wurde dem uneinsichtigen Bürger die Rechtslage erklärt und die Arbeiten durch ihn in der Folge eingestellt.