IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch zu den geplanten Öffnungen und der anstehenden Corona-Verordnung des Freistaats: Die Lockerungen in den seit Beginn der Pandemie besonders betroffenen Branchen des Einzelhandels und der Gastronomie sind folgerichtig und sollten auch im Rahmen der neuen Verordnung eine übergeordnete Rolle spielen. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen auch praxistauglich sind. Eine Testpflicht beziehungsweise eine Impfpasskontrolle für Shopping im Einzelhandel sind innerhalb der Branche ungerecht sowie völlig praxisfern und sollten daher nicht Gegenstand der neuen Verordnung sein.
Neben dem Handel müssen nun auch die weiteren besonders betroffenen Branchen ihre Existenzen sichern können. So fordern wir auch für die Beherbergungsunternehmen eine Öffnung unterhalb des Inzidenzwertes von 100. Veranstaltungen müssen unterhalb des Inzidenzwertes von 100 im Freien bzw. unterhalb des Inzidenzwertes von 50 in geschlossenen Räumen wieder ohne eine bürokratische Einzelfallprüfungen und -erlaubnis möglich sein. Voraussetzung für ein geordnetes Öffnen ist allerdings, dass die Verordnung rechtzeitig veröffentlicht wird, so dass alle Branchen auch eine entsprechend notwendige Vorlaufzeit haben.“