Heilbad Heiligenstadt. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist auch die Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt gezwungen, bei der Durchführung von Veranstaltungen einige Auflagen zu beachten, heißt es heute in einer Presseinfo. Nach Thüringer Corona-Branchenregel gilt aktuell, dass für jeden Gast 2.5 Quadratmeter Fläche zuzurechnen ist. Hierdurch können geltende Abstandsregeln eingehalten werden. Das jedoch beschränkt erheblich die Zahl der möglichen Besucher. Viele Gäste müssten abgewiesen werden. Auch für die Betreiber der Stände bedeutet das erheblich weniger Gäste.

Daher hat sich die Stadtverwaltung entschieden, für die Abendveranstaltungen beim Fest zur Eröffnung des Wilhelms (am 10.11., 11.11. und 12.11, jeweils ab 18 Uhr auf der gesamten Fußgängerzone) und beim Weihnachtsmarkt im Dezember (und hier nur im Barockgarten!) ein sogenanntes Optionsmodell zu wählen. Das stellt sicher, dass dreimal mehr Gäste die Veranstaltungen besuchen können, als ohne.

Die Wahl fiel auf das Modell 3G+. Das heißt, bei der Eröffnung des Wilhelm haben zu den Konzerten am Abend (nach 18 Uhr) nur Gäste Zutritt, die genesen, geimpft oder mittels PCR-Test getestet sind. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre reicht eine Testbescheinigung der Schule aus.

Tagsüber wird es auf dem Wilhelm Straßenunterhaltung geben, außerdem Karussells und Stände mit Speisen und Getränken. Der Zugang ist für jedermann frei.

Dasselbe gilt für den Weihnachtsmarkt im Barockgarten. Hier wird an drei Wochenenden im Dezember neben kulinarischen Leckereien ein Bühnenprogramm angeboten. Innerhalb des Barockgartens gilt deshalb die 3G+ Regel.

Für die weihnachtlich geschmückte Fußgängerzone und den Marktplatz, auch hier gibt es Buden und Karussells, gelten keine Beschränkungen.

Die Stadtverwaltung bittet für diese Maßnahmen um Verständnis. Jedoch ist es nur durch die Wahl eines Optionsmodells gestattet, einer großen Gästezahl den Zugang zu den kulturellen Programmpunkten zu ermöglichen. Andernfalls hätten Abstandsregeln und Maskenpflicht gegolten, mit der entsprechend nötigen Reduzierung der Gästezahl.“