Verbraucherzentrale Thüringen: Sparer müssen selbst aktiv werden,
um ihren Zinsanspruch zu sichern
Am 25. November fand der Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt. Das Thema: Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass sich die Sparkassen auf ihre Kunden und Kundinnen zu bewegen – sodass aufsichtsrechtliche Maßnahmen abgewendet werden können. Nach fünfstündiger Verhandlung, an der auch Vertreter der Verbraucherzentralen teilnahmen, erklärte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) jedoch knapp, dass er beim Vorschlag der BaFin nicht mitgehe.
Zum Hintergrund: Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben viele Sparkassen ihren Kunden mit Prämiensparverträgen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt – im Schnitt etwa 4000 Euro pro Sparvertrag. Vor diesem Hintergrund wurden seitens der Verbraucherzentralen mehrere Musterfeststellungsklagen eingereicht.
Ziel des Runden Tischs war es, dass die Institute mit einem Schreiben auf jeden ihrer betroffenen Kunden zugehen und angemessene Lösungen anbieten – so wie es die BaFin bereits im Februar angeregt hat. Doch weder diese Veröffentlichung, noch die eindringlichen Worte am Runden Tisch seitens der anderen Fachexperten – unter anderem aus dem Kreis von Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium – konnten die Vertreter des DSGV bewegen, den Vorschlag der BaFin anzunehmen.
Jetzt noch Anspruch auf Zinsnachzahlung sichern
„Es ist sehr schade, dass die Sparkassen nicht von sich aus auf ihre Kunden zugehen und eine nachvollziehbare und transparente Lösung anbieten“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Ziel des Runden Tisches war es, eine für die Verbraucher einheitliche und einfache Lösung für deren Zinsanpassungsansprüche zu finden. Umso bedauerlicher ist es, dass die Vertreter der Sparkassen diesen ohne eine Perspektive platzen ließen.“
Betroffene Sparer sollten jetzt selbst aktiv auf die Sparkassen zugehen, um die eigenen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu sichern. Dabei sollten Sie sich auf die heutige Pressemitteilung der BaFin und deren Fachartikel vom 17. Februar 2020 beziehen.
Für Prämiensparverträge, die 2017 gekündigt wurden, droht zum Jahresende die Verjährung. „Wer seine Sparzinsen den Kreditinstituten nicht schenken will, muss jetzt verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen“, rät Andreas Behn den Betroffenen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen ist dabei gern behilflich. Termine für eine diesbezügliche Beratung können montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter Tel. (0361) 555 140 vereinbart werden. Umfangreiche Informationen zur Zinsanpassung stellt die Verbraucherzentrale Thüringen auf ihrer Internetseite unter www.vzth.de zur Verfügung. Dort steht unter www.vzth.de/musterbriefe auch ein Musterbrief („Zinsänderungen im Sparvertrag“) bereit.
Die Verbraucherzentralen rufen die BaFin nun dazu auf, zeitnah den nächsten Schritt zu gehen und die Institute mittels eines Verwaltungsaktes zum rechtskonformen Handeln zu zwingen.