Verbraucherzentrale Thüringen rät von Schnellkäufen bei dubiosen Onlinehändlern ab

Viele Konsolen-Fans dürften sich den 19. November fett im Kalender markiert haben: An diesem Tag sollte die neue PlayStation 5 ausgeliefert werden. Zum Teil hatten sie die Spielekonsolen schon Wochen vorher bestellt und per Vorkasse bezahlt. Doch statt dem ersehnten Gerät gab es jetzt nur Frust: Kaum ein Händler konnte die PlayStation 5 wie angekündigt ausliefern. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, was Verbraucher jetzt beachten sollten.

„Auch bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich die Beschwerden und Anfragen, weil Kunden die PlayStation 5 bestellt, aber nicht erhalten haben“, sagt Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Verbraucher haben die Konsole bei großen Onlinehändlern schon lange vorbestellt und teilweise per Vorkasse bezahlt. „Auch wenn die lange Wartezeit ärgerlich ist: Abgeschlossene Kaufverträge bleiben verbindlich. Sollte der Anbieter nicht liefern können und stornieren, können Betroffene ihr Geld zurückfordern. Die Verbraucher können auch selbst entscheiden, ob sie weiter auf ihre Ware warten möchten oder ob sie den Vertrag stornieren und ihr Geld zurück verlangen wollen“, sagt Dirk Daubenspeck.

Von sogenannten „Verzweiflungskäufen“ bei anderen, möglicherweise dubiosen Onlineanbietern rät der Jurist dagegen ab. „Zum Teil klettern die Preise, die in solchen Onlineshops für die PlayStation 5 aufgerufen werden, schon in den mittleren vierstelligen Bereich. Verbraucher sollten den jeweiligen Anbieter immer genau prüfen und bei vermeintlichen Schnäppchen ebenso skeptisch sein wie bei hohen Summen. Von einer Zahlung per Vorkasse an einen unbekannten Händler raten wir ab.“

Wer auf der Suche nach einer PlayStation 5 auf der sicheren Seite bleiben will, sollte regelmäßig die Webseiten der großen namhaften Elektronikmärkte checken, ob wieder Kontingente verfügbar sind. In den Filialen der Händler vor Ort gibt es in den nächsten Wochen keine PlayStation-5-Konsolen zu kaufen – auch um eventuellen Menschenansammlungen in Zeiten von Corona vorzubeugen.