Aufgrund der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona Verordnung) vom 08.01.2021 bleiben folgende Regelungen für die Stadt Duderstadt in Kraft:

Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen zunächst bis einschließlich 31.01.2021 weiterhin geschlossen: 

– Gästeinformation im Historischen Rathaus 
– Stadtbibliothek im Historischen Rathaus 
– Ausstellung im Historischen Rathaus 
– Heimatmuseum 
– Westerturm-Ensemble 
– Städtische Sporthallen  
– Mehrzweckgebäude / -hallen und 
– Jugendräume in den Ortsteilen 

Jufi – Das Mehrgenerationenhaus 
Jufi – Das Mehrgenerationenhaus ist bis einschließlich Sonntag, 31.01.2021 geschlossen. Die vorgesehene verlässliche Ferienbetreuung am 01.02. und 02.02.2021 muss leider ausfallen. Als Ersatz befinden sich viele Angebote für zuhause auf der Internetseite www.ferien-eichsfeld-harz.de. 

Stadthaus 

Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet Bürgermeister Thorsten Feike alle Mitbürgerinnen und Mitbürger nur unaufschiebbare Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und wenn möglich, persönliche Besuche im Stadthaus zu vermeiden. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten (Tel. 05527 / 841-0). 

Die Mitarbeiter stehen darüber hinaus gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Besucher werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen.

Bürgerbüro 
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 
Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr 
Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr 
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr 
Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr 
In allen anderen Bereichen ist eine Erreichbarkeit von  08.30 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung  sichergestellt. 

Gästeinformation 
Die Gästeinformation ist bis zum 31. Januar 2021  geschlossen. Sie ist aber von Montag – Freitag von 10.00  Uhr bis 16.30 Uhr per Mail an info@duderstadt.de oder  telefonisch unter 05527 / 841-200 erreichbar. 

Allgemeines 
Der Zugang zu städtischen Einrichtungen ist nur mit einer  Mund-Nasen-Bedeckung möglich („Maskenpflicht“). Als  Mund-Nasen-Bedeckung ist jede textile Barriere, die  aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine  Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln  durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern,  unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten  Schutzkategorie, anzusehen. Geeignet sind auch Schals,  Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches  aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.  

Wenn eine Person über eine Befreiung zum Tragen einer  Mund-Nasen-Bedeckung verfügt, wird zunächst um  Klärung ihres Anliegens auf telefonischem oder digitalem  Weg gebeten. 

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite  des Landes Niedersachsen. 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften der-landesregierung-185856.html 

Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf diverse  Fragestellungen zu den rechtlichen Vorgaben. 

Haben Sie bitte Verständnis und helfen Sie bitte in den  kommenden Wochen weiterhin aktiv mit, die Ausbreitung  der Pandemie einzudämmen, sodass wir diese schwierige  Zeit für Sie, unsere Unternehmen und Einrichtungen  möglichst alle gesund überstehen!

Stadtverwaltung Duderstadt