Aufgrund der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona Verordnung) vom 08.01.2021 bleiben folgende Regelungen für die Stadt Duderstadt in Kraft:
Im Bereich der Stadt Duderstadt bleiben folgende Einrichtungen zunächst bis einschließlich 31.01.2021 weiterhin geschlossen:
– Gästeinformation im Historischen Rathaus
– Stadtbibliothek im Historischen Rathaus
– Ausstellung im Historischen Rathaus
– Heimatmuseum
– Westerturm-Ensemble
– Städtische Sporthallen
– Mehrzweckgebäude / -hallen und
– Jugendräume in den Ortsteilen
Jufi – Das Mehrgenerationenhaus
Jufi – Das Mehrgenerationenhaus ist bis einschließlich Sonntag, 31.01.2021 geschlossen. Die vorgesehene verlässliche Ferienbetreuung am 01.02. und 02.02.2021 muss leider ausfallen. Als Ersatz befinden sich viele Angebote für zuhause auf der Internetseite www.ferien-eichsfeld-harz.de.
Stadthaus
Mit Blick auf die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bittet Bürgermeister Thorsten Feike alle Mitbürgerinnen und Mitbürger nur unaufschiebbare Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und wenn möglich, persönliche Besuche im Stadthaus zu vermeiden. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten (Tel. 05527 / 841-0).
Die Mitarbeiter stehen darüber hinaus gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Besucher werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr
In allen anderen Bereichen ist eine Erreichbarkeit von 08.30 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung sichergestellt.
Gästeinformation
Die Gästeinformation ist bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Sie ist aber von Montag – Freitag von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr per Mail an info@duderstadt.de oder telefonisch unter 05527 / 841-200 erreichbar.
Allgemeines
Der Zugang zu städtischen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich („Maskenpflicht“). Als Mund-Nasen-Bedeckung ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, anzusehen. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.
Wenn eine Person über eine Befreiung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verfügt, wird zunächst um Klärung ihres Anliegens auf telefonischem oder digitalem Weg gebeten.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften der-landesregierung-185856.html
Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf diverse Fragestellungen zu den rechtlichen Vorgaben.
Haben Sie bitte Verständnis und helfen Sie bitte in den kommenden Wochen weiterhin aktiv mit, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, sodass wir diese schwierige Zeit für Sie, unsere Unternehmen und Einrichtungen möglichst alle gesund überstehen!
Stadtverwaltung Duderstadt