Ein Beitrag der AOK
Mindestmengen gewährleisten die Patientensicherheit bei sowohl planbaren als auch besonders komplexen und risikoreichen Behandlungen, erklärt die AOK. Klinikstandorte müssen jährlich nachweisen, dass sie die festgelegte Mindestmenge in der Vergangenheit erbracht haben und sie wahrscheinlich auch im Folgejahr erreichen werden. Grundlage der Mindestmengenregelung (Mm-R) ist ein nachgewiesener Zusammenhang von Eingriffshäufigkeit und Behandlungsqualität. Das bedeutet: Kliniken, welche die festgelegte Mindestmenge erfüllen, verzeichnen eine bessere Behandlungsqualität.
Die mit Abstand meisten Berechtigungen sind bei Kniegelenk-Totalendoprothesen zu verzeichnen. Insgesamt 77 Klinikstandorte in Sachsen und Thüringen sind zur Leistungserbringung im Jahr 2025 berechtigt. Davon entfallen 48 Standorte auf den Freistaat Sachsen und 29 auf Thüringen. In anderen Leistungsbereichen – darunter zum Beispiel die Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen – besteht bereits ein hoher Zentralisierungsgrad, sodass die Behandlung nur durch wenige hochspezialisierte Zentren erbracht werden darf.
Spezialisierung erhöht Behandlungsqualität
„Nicht jede Klinik muss alles können. Nur mit einem hohen Grad an Spezialisierung kann eine gute Behandlungsqualität gesichert werden. Gerade im Hinblick auf die derzeitigen Fragen hinsichtlich der künftigen Krankenhausstrukturen muss das Thema Spezialisierung im Fokus der Überlegungen liegen“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Vor allem bei planbaren und mitunter hochkomplexen Eingriffen lässt sich ein mehr an Spezialisierung gut umsetzen. Das kommt nicht nur den Patienten zugute, sondern entlastet auch das medizinische Personal. Vor dem Hintergrund des vorhandenen Fachkräftemangels im medizinischen Bereich ist das ein wichtiger Faktor.“
Rückgang der Berechtigungen
Generell ist die Anzahl der Klinikstandorte, welche Leistungen gemäß Mm-R in erbringen dürfen, in beiden Freistaaten in den letzten Jahren zurückgegangen. Gründe dafür sind zum einen die Anhebung bestehender Mindestmengen, zum Beispiel bei Pankreasoperationen (von 15 auf 20 jährliche Fälle), bei Eingriffen an der Speiseröhre (von zehn auf 26 jährliche Fälle) oder allogenen Stammzell-Transplantationen (von 25 auf 40 jährliche Fälle), und zum anderen die Einführung neuer Mindestmengen, wie der chirurgischen Behandlung des Brustkrebses (100 jährliche Fälle) oder der thoraxchirurgischen Behandlung von Lungenkarzinomen (75 jährliche Fälle).
Transparenzkarte gibt Übersicht
Welcher Krankenhausstandort in einem der neun durch die Mm-R festgelegten Bereiche im Kalenderjahr 2025 zur Leistungserbringung berechtigt ist, zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK unter aok.de/pp/mindestmengen. Übersichtlich und einfach sind alle Kliniken sowie ihre entsprechenden Fallzahlen dargestellt. Die Informationen daraus fließen ebenso in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzern dort in der Darstellung der Suchergebnisse angezeigt.
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gelten 2025 für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100) sowie für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle). Bereits entschieden wurde zudem, dass 2026 für Herztransplantationen eine Fallzahl von 10 Transplantationen pro Jahr zu erfüllen ist. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.
Hintergrund zur Mm-R
Seit 2019 müssen Kliniken, die mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen.
AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.
Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 15,80 Mrd. Euro, die Pflegeversicherung 3,89 Mrd. Euro und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 0,65 Mrd. Euro.