Neuer Service: Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für Jugendliche wird einfacher und schneller/Thüringen stellt auf digitales Verfahren um

Bevor Jugendliche in einen Job starten oder eine Ausbildung beginnen können, müssen sie eine ärztliche Untersuchung nachweisen, sofern sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Das sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.

Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Jugendlichen den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Ziel ist es, Gefährdungen für die Gesundheit oder Entwicklung zu verhindern.

Den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für diesen Arztbesuch müssen die Jugendlichen bisher in Papierform bei ihrem Einwohner­meldeamt beantragen und abholen.

Ab 2025 wird dieses Verfahren deutlich vereinfacht und als Online-Service zur Verfügung gestellt. Unter http://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ kann die Beantragung unkompliziert per Webanwendung mit dem Smartphone oder Tablet erfolgen. Ohne Umweg in die Behörde erhalten die Jugendlichen ihren individuellen Untersuchungsberechtigungsschein einschließlich einer thüringenspezifischen Identifikationsnummer (UBS-ID) direkt auf ihr Smartphone oder Tablet.

Voraussetzung für die digitale Beantragung ist, dass die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 vorhanden ist.

Die UBS-ID wird anschließend in der Arztpraxis vorgelegt. Diese wiederum stellt nach der Untersuchung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.

Zuständig für die Überwachung des Arbeitsschutzes und damit die Organisation des Verfahrens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs erhalten Jugendliche, Eltern und Unternehmen weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.