Dingelstädt/Niederorschel. Bei Reinigungsarbeiten von Kläranlagen stellten Mitarbeiter der betreffenden Betriebe Patronen von Schusswaffen fest. Aufgrund des Verdachts, dass es sich um Munition handele, welche unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, wurde die Entsorgung durch einen Munitionsbergungsdienst veranlasst. Die Munition konnte umfänglich gesichert und zur Delaborierung abtransportiert werden.