Leinefelde. Nach Gesprächen mit Anliegern und Gewerbetreibenden in der Leinefelder Innenstadt hatte der Leinefelder Ortsrat schon vor einigen Wochen beschlossen, dass in der Trift- und Bahnhofstraße eine Zone 30 eingerichtet werden soll. Bislang mangelte es an den dafür notwendigen Schilder, um die Maßnahme umzusetzen.
Hauptgrund für die Entscheidung war erhöhtes Fußgängeraufkommen in diesem Bereich. Auf Grundlage des Beschlusses hat dann die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Eichsfeld nach Rücksprache mit dem städtischen Ordnungsamt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Nachdem die Verkehrszeichen bestellt und geliefert wurden, beginnt nun der Bauhof mit dem Aufstellen. Die Zone 30 beginnt ab der Hauptkreuzung von der Berliner Straße, die ganze Bahnhofstraße entlang bis zum Kreisel Schwellenbeize.
Die Triftstraße ist ebenfalls von der Berliner Straße bis zur Bahnhofstraße Zone 30.
Im gesamten Bereich der Zone 30 gilt die Regelung für den fließenden Verkehr
rechts vor links. So hat zum Beispiel der Pkw, welcher in der Bahnhofstraße aus
Richtung Hauptkreuzung kommt, dem Fahrzeugführer aus der Lutherstraße Vorfahrt zu gewähren. Eine Ausnahme bildet die Bergstraße. Um keinen Rückstau auf der Hauptkreuzung zu verursachen, hat der Fahrzeugführer aus der Bergstraße kommend dem Verkehr in der Bahnhofstraße Vorfahrt zu gewähren.
Die neue Verkehrsregelung wird komplett ausgeschildert und alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, diese zu beachten. Selbstverständlich gilt
weiterhin für die Trift- und Bahnhofstraße ein Durchfahrtsverbot für Lkw,
ausgenommen ist lediglich der Lieferverkehr.
Günther Fiedler
Fachamtsleiter Ordnungsamt Stadtverwaltung