Die Landkreise Eichsfeld und Greiz haben am Freitag in einer Pilotphase eine Bezahlkarte für einen Teil der in ihrem Landkreis lebenden geduldeten Flüchtlinge eingeführt. „Diese Form der Bezahlkarte stigmatisiert die Menschen und schränkt sie einschneidend und ungerechtfertigt in ihrer Lebensgestaltung ein“ erklärt Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge.
Den beiden Landkreisen gehe es offensichtlich nicht in erster Linie um einen Bürokratieabbau und auch nicht um eine diskriminierungsfreie Teilhabe am immer weiter verbreiteten bargeldlosen Zahlungsverkehr. „Vielmehr scheint es das Ziel, den betroffenen Menschen das Leben so schwer wie möglich zu machen, mit der Absicht, sie damit zur Ausreise zu bewegen“, stellt Mirjam Kruppa fest.
„Eine solche Behandlung von Männern, Frauen und Kindern – unabhängig davon, ob sie zur Ausreise verpflichtet sind oder nicht – lehne ich grundlegend ab“, macht die Integrationsbeauftragte deutlich und fragt darüber hinaus: „Weshalb soll es verwerflich sein, wenn der afghanische junge Mann so sparsam wie irgendwie möglich lebt, um einen Teil der ohnehin geringen Leistungen, die er erhält, nach Afghanistan zu seiner Frau und seinen Kindern zu schicken, damit diese überleben können?“
Im Eichsfeld und in Greiz wird den betroffenen Geduldeten nur noch ihr Taschengeld in bar ausgezahlt. Die ihnen darüber hinaus zustehenden Leistungen werden auf eine Bezahlkarte überwiesen. Diese Karte ist regional nur begrenzt einsetzbar. Barauszahlungen oder auch Überweisungen ins Ausland sind damit nicht möglich. Andere Städte in Deutschland, wie beispielsweise Bremen und Hannover, planen ebenfalls ein Kartensystem für Asylsuchende einzuführen. „Allerdings ohne diskriminierende Auflagen und Einschränkungen“, hebt Kruppa hervor. „Hier geht es um sinnvollen Bürokratieabbau und Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr. In diesem Sinne ist eine Bezahlkarte durchaus zu begrüßen“, betont die Beauftragte.