Die Maskenpflicht für bestimmte innerstädtische Bereiche in Göttingen sowie in Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz wird ab dem 13. Januar 2022 fortgesetzt. Das hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis per Allgemeinverfügung festgelegt. Die Pflicht, eine FFP2-Maske (oder mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau) zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.


Göttingen


Die Maskenpflicht gilt montags bis sonnabends von 9.00 Uhr bis 19.30 Uhr in den Bereichen Weender Straße ab dem Ernst-Honig-Wall bis einschließlich Kornmarkt/Ecke Groner Straße sowie auf dem Wochenmarkt während der Öffnungszeiten.


Flecken Bovenden


Die Maskenpflicht gilt auf dem Gebiet des Wochenmarkts am Rathausplatz während der Öffnungszeiten.


Duderstadt


Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt an der ev.-luth. Kirche St. Servatius während der Öffnungszeiten.


Hann. Münden


Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Dr. Johann-Andreas-Eisenbart-Platz während der Öffnungszeiten.


Herzberg am Harz


Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz während der Öffnungszeiten


Osterode am Harz


Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Marktplatz während der Öffnungszeiten.


Die Verpflichtung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen im Amtsblatt Nr. 2 veröffentlicht. Darin sind auch die jeweiligen Lagepläne hinterlegt.