Erfurt. Mit einem Vergleich ist der Rechtsstreit zum Kündigungsschutzverfahren zwischen der Kämmerin und der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis am vergangenen Mittwoch beim Landesarbeitsgericht in Erfurt zu Ende gegangen.

Bereits im Juni 2023 hatte das Arbeitsgericht Nordhausen der Kündigungsschutzklage der ehemaligen Kämmerin stattgegeben. In der Verhandlung hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Uwe Stritzke beide Kündigungen – eine fristlose im August und eine weitere im Oktober 2022 – als rechtswidrig eingestuft. Die Stadtverwaltung, vertreten durch einen Rechtsanwalt, hatte damals erklärt, an ihrer Position festzuhalten. Auch die Klägerin und ihr Rechtsbeistand blieben bei ihrer Argumentation.

Die Stadt Leinefelde-Worbis legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt fand am 26. März 2025 statt. Richter Michael Holthaus vom Landesarbeitsgericht in Erfurt hatte beiden Parteien vorgeschlagen, einen Vergleich zu schließen.

Wie hoch die Kosten für die Stadt in diesem Fall sind, ist nicht bekannt. In der jüngsten Stadtratsitzung wurde vom Stadtratsmitglied Marko Grosa bemängelt, dass im Haushaltsplan davon nicht zu sehen sei und er die Kosten im 7stelligen Bereich vermute.


Ein gerichtlicher Vergleich ist eine Einigung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, die vor Gericht geschlossen und dort protokolliert wird. Er hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. Ein solcher Vergleich beruht auf Freiwilligkeit – das bedeutet, beide Parteien müssen der Vereinbarung zustimmen.

Mit dem Vergleich wird der Rechtsstreit endgültig beendet, was ihn rechtskräftig macht. Darüber hinaus ist ein gerichtlicher Vergleich vollstreckbar: Hält sich eine Partei nicht an die getroffene Vereinbarung, kann direkt vollstreckt werden – wie bei einem Urteil.

In der Regel kommt ein gerichtlicher Vergleich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zustande und wird vom Gericht gemäß § 278 Zivilprozessordnung (ZPO) protokolliert.