Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 sollten nachfolgende Regelungen für den Urnenwahlgang beachtet werden:
1. Bringen Sie eine qualifizierte Gesichtsmaske mit. Es gilt eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen.
2. Bringen Sie, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.
3. Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie im Wahllokal wählen gehen. Die Mitnahme des Personalausweises oder Reisepasses ist zwingend erforderlich.
4. Nehmen Sie in jedem Fall den Personalausweis oder Reisepass mit, denn trotz
Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand die Identifizierung mittels Ausweis verlangen.

Abschließend ein Hinweis zur Briefwahl:
Bürger, die die Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht per Post an die Gemeinde
zurückgesandt haben, können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckten Adresse in der Gemeinde persönlich abgeben.