Bereits im Dezember haben deutsche Versandapotheken die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt. Sie versenden FFP2-Masken gratis, hygienisch verpackt und vor allem kontaktlos. Letzteres ist gerade in der Pandemie wichtig, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Seit dem 15. Dezember haben alle Versicherten, die älter als 60 Jahre und Risikopatienten sind, einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken, die besser vor dem Coronavirus schützen.
Deutsche Versandapotheken und ordentliche Mitglieder des BVDVA beteiligen sich seit zwei Wochen an der Abgabe der FFP2-Masken. Mehrere Hunderttausend Masken haben die Online-Apotheken bisher versendet: Schnell, effektiv und vor allem kontaktlos. „Wir sind froh, dass wir vielen Anspruchsberechtigten rasch und unkompliziert helfen konnten – und weiter können“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorsitzender des BVDVA.
Auch zweite Phase mit Unterstützung der Versandapotheken
Laut der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten die Anspruchsgruppen insgesamt 15 FFP2-Schutzmasken, von denen die ersten drei noch bis zum 6. Januar 2021 in Apotheken abgeholt oder eben online bestellt werden können. Letzterer Bezugsweg wird von vielen Menschen favorisiert, um unnötige Kontaktpunkte zu vermeiden.
Die weiteren 12 Masken der zweiten Phase sollen bis zum 15. April 2021 ausgegeben werden, wenn ein Berechtigungsnachweis vorliegt. Anspruchsberechtigte erhalten diese von ihrer Krankenkasse.
„Wir werden das Bundesgesundheitsministerium auch in der zweiten Abgabephase nach Kräften unterstützen. Unsere Verbandsmitglieder melden schon, dass sie im hohen fünfstelligen Bereich Masken bereitstellen werden und lieferfähig sind. Wir haben die Logistik, das Know-how und vor allem auch entsprechende Qualität auf Lager“, so Christian Buse.
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