Landtagsabgeordnete Thadäus König und Christina Tasch begrüßen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle
Der Thüringer Landtag hat in dieser Woche mit den Stimmen von CDU und der Minderheitskoalition ein weiteres Hilfspaket für die Kommunen in Höhe von 82,5 Mio. Euro aus Bundesmitteln verabschiedet, um die Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden und Städte auszugleichen.

Damit sollen nun die gesamten Gewerbesteuermindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig von Bund und Land ausgeglichen werden. „Wir wissen schon heute, dass vor allem im nächsten Jahr mit einem empfindlichen Einbruch der Gewerbesteuern aufgrund der Corona-Pandemie zu rechnen ist. Mit dem Hilfspaket wollen wir den Gemeinden Investitionen ermöglichen und sicherstellen, dass sie ihre laufenden Ausgaben finanziell absichern können“, so die Eichsfelder CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Thadäus König und Christina Tasch.

Mit der Auszahlung der im Gesetz verankerten Mittel könnten die Kommunen im
Landkreis Eichsfeld noch in diesem Monat rechnen, sagte König. Nach den bereits
vom Land geleisteten Ausgleichszahlungen im Sommer, für die sich insbesondere
die CDU-Fraktion stark gemacht hatte, werden nun noch einmal über 4,0 Millionen
Euro an die Städte und Gemeinden im Eichsfeld ausgereicht.

Die größten Zuweisungen erhalten dabei Leinefelde-Worbis mit über 821 Tsd. Euro, Heilbad Heiligenstadt mit 712 Tsd. Euro und Kirchgandern mit 466 Tsd. Euro. Auch Marth wird mit über 267 Tsd. Euro bedacht. Dingelstädt wird über 231 Tsd. Euro sowie
Berlingerode 137 Tsd. Euro erhalten. Zur Klärung zweier wichtiger Punkte hat die CDU-Fraktion gemeinsam mit den rot-rot-grünen Minderheitsregierungsfraktionen zusätzlich einen Änderungsantrag zum Gesetz für den Ausgleich der  Gewerbesteuermindereinnahmen verabschiedet.

Danach wird eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt, so dass eine Rückzahlungsverpflichtung von Beiträgen unter 1.000 Euro entfällt. Außerdem sollen die Mittel der allgemeinen Rücklage abweichend von den strengen Restriktionen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung auch bis zum 31. Dezember 2021 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden können.

Für das Problem der Strafzinsen zeichnet sich ebenfalls eine Lösung ab. Für zu viel geleistete und rückzuzahlende Hilfsgelder, z.B. wenn die Gewerbesteuerausfälle geringer als erwartet ausfallen, soll es die Möglichkeit einer sofortigen Rückzahlung geben. Die durch Niedrigzins anfallenden sog. Strafzinsen, die beim längeren Verbleib auf Konten der Kommunen anfallen, werden damit vermieden.