Im Bistum Erfurt hat sich am vergangenen Wochenende die „Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ konstituiert. Die Bildung einer solchen Kommission hatte der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr im März dieses Jahres angekündigt.
Ihre Aufgabe ist laut „Ordnung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Erfurt“ die „quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Erfurt“, „die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Beschuldigten und Betroffenen“ sowie „die Identifikation von Strukturen und Verantwortlichen im Bistum Erfurt, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben“.
Zwei Drittel der sechsköpfigen Kommission bestehen aus Mitgliedern, die nicht im Dienst des Bistums Erfurt stehen: Zwei von ihnen sind Betroffene sexualisierter Gewalt, Florian Döring und Bernd Schulz, die sich nach einem Aufruf des Bistums Erfurt zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Zwei weitere Mitglieder hat die Thüringer Beauftragte für Kinderschutz, Staatsekretärin Julia Heesen, als Experten benannt. Dabei handelt es sich um Professor Michael Winkler, der Allgemeine Pädagogik und Theorie der Sozialpädagogik an der Universität Jena lehrt, und um den Juristen Franz Trost aus Fulda, der zuletzt bis zu seinem Ruhestand als Leitender Oberstaatsanwalt in Thüringen arbeitete.
Seitens des Bistums arbeiten der Leiter der Rechtsabteilung, Justiziar Jörg Eberhard, und die Archivmitarbeiterin Andrea Wittkampf aus dem Bistumsarchiv in der Kommission mit. Als ständige Gäste nehmen die beiden Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt, Ursula Samietz und Michael Kellert, sowie die diözesane Präventionsbeauftragte Cordula Hörbe an den Kommissionssitzungen teil.
Bei ihrer konstituierenden Sitzung wählte die Kommission den Juristen Franz Trost zu ihrem Vorsitzenden.
Mit der neuen Kommission kommt das Bistum Erfurt einer Vereinbarung nach, die die deutschen Bischöfe im Juni 2020 mit dem Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs getroffen hatten. Die Bischöfe sollen demnach Strukturen etablieren, die eine umfassende, transparente und Betroffene einbeziehende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ermöglichen. Im Bistum Erfurt wurde die entsprechende Ordnung im März dieses Jahres in Kraft gesetzt und veröffentlicht (www.bistum-erfurt.de/aufarbeitung_missbrauch).
Mit ihrer Konstituierung hat die Kommission jetzt die Arbeit aufgenommen. Ihre Mitglieder sind von der Bistumsleitung weisungsunabhängig und entscheiden selbständig über Vorgehen und Notwendigkeiten, um ihre Aufgabe zu bewältigen. Einmal jährlich legt die Kommission dem Erfurter Bischof einen Bericht vor, den auch die Landes- und Bundesbeauftragten für Kinderschutz unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben erhalten. Nach fünf Jahren soll die Kommission einen vorläufigen Abschlussbericht erstellen. Er wird die Zusammenfassung aller Ergebnisse und konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten.
Neben der Aufarbeitungskommission arbeitet der Bischöfliche Beraterstab weiter, der seit 2010 alle Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Bistum Erfurt entsprechend der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ bearbeitet.