AOK Gesundheitsnavigator bietet mehr und ist schon seit 15 Jahren präsent
Gestern ist der bundesweite Klinik-Atlas gestartet, mit dem Patienten sich über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern informieren können. Damit wird ein Kernpunkt des Krankenhaustransparenzgesetzes umgesetzt, welches zu Beginn des Jahres verabschiedet wurde. Der AOK-Gesundheitsnavigator geht bereits seit Jahren über die gestern veröffentlichten Informationen hinaus und bietet Patienten zusätzliche Informationen, um sie bei der Wahl des für sie geeigneten Krankenhauses zu unterstützen.
Zum Start des Bundes-Klinik-Atlas erhalten Patienten u. a. Informationen über die Anzahl erbrachter Behandlungen eines Krankenhauses sowie das Einhalten gesetzlich festgelegter Mindestmengen in ausgewählten Bereichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung wiedergegeben und über Qualitätssiegel sowie bestehende Zertifikate informiert.
Transparenz seit Jahren vorhanden
Der AOK-Gesundheitsnavigator stellt bereits seit Jahren die nun gesetzlich geforderte Transparenz hinsichtlich der Behandlungsqualität von Krankenhäusern her. Neben einer einfach zu bedienenden Suchfunktion werden ebenfalls die Fallzahlen der Kliniken sowie ausgewählte Zertifikate für die Nutzer übersichtlich dargestellt.
„Mit dem Bundes-Klinik-Atlas führt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach etwas ein, was das AOK-System seinen Versicherten bereits seit über 15 Jahren anbietet. Dazu kommt, dass der AOK-Gesundheitsnavigator schon heute mehr relevante Informationen als der Bundes-Klinik-Atlas enthält“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Mit dem im Gesundheitsnavigator abgebildeten QSR-Verfahren bieten wir den Nutzern eine wissenschaftlich fundierte und verständliche Übersicht über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern. Dazu kommen die Ergebnisse unserer Versichertenbefragungen, welche die Zufriedenheit aus Sicht der Patienten wiedergeben. Damit bieten wir einen echten Mehrwert bei der Suche nach dem geeigneten Krankenhaus.“
QSR-Verfahren und Patientenbefragung
Mit dem „Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) wird seit 2008 die Behandlungsqualität von Krankenhäusern in derzeit 13 Leistungsbereichen durch das Wissenschaftliche Institut der AOK bundesweit untersucht. Im AOK-Gesundheitsnavigator werden die Ergebnisse anhand von differenzierten Lebensbäumen dargestellt, die signifikante Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenhäusern verdeutlichen. Mit der Versichertenbefragung erhalten Patienten die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen in den Kliniken wiederzugeben. Anhand eines Kurzfragebogens werden mit 15 Fragen die Themenbereiche Weiterempfehlung sowie Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung, pflegerischen Betreuung und Organisation/Service abgefragt. Bei Geburten erhalten Patientinnen einen separaten Fragebogen, um ihre Erfahrungen mit einer stationären Entbindung wiederzugeben.
Zum QSR-Verfahren
Bereits seit dem Jahr 2008 wird das „Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) durch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Grundlage dafür bilden die Abrechnungsdaten, welche Kliniken an die Krankenkassen liefern und in anonymisierter Form durch das WIdO ausgewertet werden.
Dabei werden Unterschiede bezüglich Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen der Patienten berücksichtigt, um einen fairen Vergleich zwischen den einzelnen Kliniken zu gewährleisten. Bei der Ausgestaltung der sogenannten Risikoadjustierung wird das WIdO von Experten aus der klinischen Praxis beraten. Diese Expertenpanels sorgen dafür, dass Einflüsse durch unterschiedlich kranke Patientengruppen oder unterschiedliche OP-Methoden berücksichtigt werden. Im QSR-Verfahren erhalten im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gute Kliniken drei Lebensbäume, durchschnittliche Kliniken zwei und unterdurchschnittliche Krankenhäuser werden mit einem Lebensbaum gekennzeichnet. Der Mehrwert des QSR-Verfahrens besteht darin, dass Komplikationsereignisse bis zu einem Jahr nach dem eigentlichen Krankenhausaufenthalt nachbeobachtet werden können.