Bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie gilt ein Sonderkündigungsrecht / Autofahrer mittleren Alters besonders offen für Versicherungswechsel / ADAC Autoversicherung rät zu Preis- und Leistungsvergleich
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung gilt der 30. November zumeist als Stichtag für die Kündigung. Doch auch wer den Termin verpasst, kann oft noch wechseln. Wird die Versicherung zum neuen Jahr teurer, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Viele Autofahrer könnten das im Dezember noch nutzen. Nach einer repräsentativen Umfrage der ADAC Autoversicherung denkt jeder dritte Autofahrer in diesem Jahr über einen Versicherungswechsel nach.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht grundsätzlich, wenn der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkasko erhöht wird, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Gleiches gilt, wenn der Beitrag wegen einer geänderten Typ- oder Regionalklasse angehoben wird. Die Jahresbeitragsrechnung, die von den Versicherern oft im November verschickt wird, gibt hierüber Auskunft.
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Erhalt der Beitragsrechnung. Viele Autofahrer wechseln daher im Dezember noch die Kfz-Versicherung. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Der Grund der Kündigung – also etwa die Beitragserhöhung – sollte klar angegeben werden.
Jahresbeitragsrechnung gibt Auskunft
Für Autofahrer, die unfallfrei geblieben sind und in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, ist eine Prämienerhöhung nicht immer sofort erkennbar. Viele Versicherer geben daher einen Vergleichsbeitrag an, der die Transparenz erhöht. Dieser zeigt, wie viel der Kunde im Vorjahr mit der neuen SF-Klasse gezahlt hätte. So wird sichtbar, ob sich der Versicherungsschutz verteuert hat. Prämiensteigerungen sind bei Kfz-Versicherungen keineswegs selten, denn auch Autoreparaturen werden von Jahr zu Jahr deutlich teurer. So sind beispielsweise die PKW-Ersatzteilpreise seit dem Jahr 2013 durchschnittlich um mehr als 55 Prozent gestiegen – allein um acht Prozent im letzten Jahr. Das ermittelte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in seiner jährlichen Untersuchung zur Preisentwicklung.
Hohe Kosten für Autofahrer
Für Autofahrer dreht sich die Preisspirale somit besonders stark. 2022 ist schon jetzt das teuerste Tankjahr aller Zeiten. 75 Prozent aller Autofahrer empfinden ihre aktuelle Kostensituation laut Umfrage der ADAC Autoversicherung als stark belastend. Jeder Dritte denkt über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nach. Besonders wechselinteressiert zeigen sich Frauen und Männer mittleren Alters. Unter ihnen denkt etwa jeder Zweite über einen Versicherungswechsel nach. In der Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahren geben dies 49 Prozent an, zwischen 40 und 49 Jahren sind es 46 Prozent.
Die ADAC Autoversicherung rät, beim Wechsel des Kfz-Versicherers neben dem Preis auch die Leistungen zu vergleichen, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein. Wichtig ist unter anderem eine hohe Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden sowie ein Versicherungsschutz, der auch bei Unfällen durch grobe Fahrlässigkeit gilt. Bei Verträgen mit Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, sinkt die Prämie für die Kaskoversicherung. Allerdings sollte der Versicherer auch einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbieten.
Animation zum Sonderkündigungsrecht: ADAC Autoversicherung: Sonderkündigungsrecht – YouTube
Produktangebot:
Die ADAC Autoversicherung bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung bis 31. Dezember 2022 mit bis zu 15 Prozent Rabatt. Mehr Informationen gibt es online unter www.adac.de/autoversicherung. Persönliche Beratung zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 089 558 95 61 99.