In diesen Tagen erhalten Mieter von ihren Wohnungsgesellschaften Post. Es geht um die automatische Versorgung über Kabel-TV, das zum 30. Juni 2024 endet. Das bedeutet: bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Nutzer des Kabel-TV selbst Verträge mit den Anbietern von Kabel-TV abschließen.
Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 30. Juni 2024, so die Verbraucherzentrale. Doch was verbirgt sich hinter der Abschaffung? Und was bedeutet das für Ihre Kabelanschluss-Kosten?
Infos der Verbraucherzentrale:
- Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen.
- Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg.
- Sie müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
- Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
- Vorsicht bei sogenannten „Medienberatern“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.
Im Fall der LWG (Leinefelder Wohnungsgenossenschaft) – deren Gebäude werden bislang mit Kabel-TV über die Television Bleicherode versorgt – muss von den Mitgliedern/Mietern der Vertrag mit Bleicherode selbst geschlossen werden. Einen entsprechenden Antrag hat die LWG mitgeliefert. Die Kosten sollen bleiben, wie bisher: Neun Euro monatlich für Kabel TV.