Entwurf für neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgestellt
Innenminister Georg Maier hat heute im Thüringer Kabinett den Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) vorgestellt. Zwei Jahre lang haben Fachleute seines Ministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und Interessenvertreter des Brand- und Katastrophenschutzes daran gearbeitet.
Herausgekommen ist eine vollständige Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes von 1992 mit umfassender Begründung. „Es war ein unheimlich komplexer und sehr arbeitsreicher Prozess“, sagte Maier. „Umso stolzer bin ich darauf, dass der Entwurf trotz der unterschiedlichen Interessenlagen bereits geeint ist.“
Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche inhaltliche Änderungen erreicht. So soll die Jugendfeuerwehrpauschale von 25 auf 50 Euro jährlich pro Mitglied in der Jugendfeuerwehr verdoppelt werden. Den Feuerwehren in kleinen Gemeinden soll die Einführung eines Einsatzleitdienstes bei Großschadenslagen zugutekommen. Die Grenze zur Verpflichtung eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, soll von 100.000 auf 60.000 Einwohner gesenkt werden. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements soll für die Aufgabenträger verpflichtend werden. Im Katastrophenschutz wird die Mitwirkung von privaten Organisationen vereinfacht und die Weisungsbefugnis für eine landesweite Einsatzführung klar geregelt.
Mit der Neufassung des Gesetzes soll auch auf die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre, wie die demografische Entwicklung, den Rückgang der Bevölkerung, kommunale Gebietsreformen, die Digitalisierung oder den Klimawandel mit seinen Folgen reagiert werden. Neue Aufgaben wie Digitalisierung, Psychosoziale Notfallversorgung oder Warnung der Bevölkerung werden gesetzlich konkretisiert. Schließlich soll es mit seiner einheitlichen und in sich geschlossenen Begründung zu einer wichtigen Vollzugshilfe für Einsatzkräfte werden.
Alle an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligten Experten und Verbände sowie der Landtag als Gesetzgeber streben einen Beschluss zum neuen Brand- & Katastrophenschutzgesetz noch in dieser Legislatur an. „Mit dem ersten Kabinettdurchgang ist ein wichtiger Meilenstein geschafft“, so Innenminister Georg Maier. Um den geforderten Zeitplan einzuhalten, werden wir uns im Nachgang zur heutigen Kabinettbefassung an die Fraktionen im Thüringer Landtag wenden, um dort ebenfalls einen breiten Konsens zu erreichen.“
Alle an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligten Experten und Verbände sowie der Landtag als Gesetzgeber streben einen Beschluss zum neuen Brand- & Katastrophenschutzgesetz noch in dieser Legislatur an. „Mit dem ersten Kabinettdurchgang ist ein wichtiger Meilenstein geschafft“, so Innenmi- nister Georg Maier. Um den geforderten Zeitplan einzuhalten, werden wir uns im Nachgang zur heutigen Kabinettbefassung an die Fraktionen im Thüringer Landtag wenden, um dort ebenfalls einen breiten Konsens zu erreichen.“
Daniel Baumbach