Bei der Kommunalwahl hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen, die vergeben werden können. Man kann aber auch alle drei Stimmen einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin geben. Bei der Wahl des Landrates ist nur ein Kästchen anzukreuzen, ebenso bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters bzw. der -bürgermeisterin.
Der Wahlberechtigte kann aber auch eine Partei oder Wählervereinigung wählen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen, indem er den „Wahlvorschlag“ der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung oben auf dem Stimmzettel ankreuzt. Dadurch erhalten die ersten drei Kandidaten der entsprechenden Liste automatisch eine Stimme.