Am Montag, den 15. Januar 2024 ist im Landkreis Eichsfeld aufgrund angemeldeter Versammlungen mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Gemeinsam mit der Versammlungsbehörde hat die Polizeiinspektion Eichsfeld mit den Versammlungsanmeldern kurzfristig Kooperationsgespräche durch geführt. Hier die Festlegungen:

Unter Abwägung der jeweiligen Interessen im Rahmen des Versammlungsrechtes, der Rechte und Interessen beteiligter wie unbeteiligter Personen, weiterhin unter Bewertung einhergehender Gefahrensituationen und der Leichtigkeit des Straßenverkehrs wurde mit dem Versammlungsanmelder vereinbart:

  • Analog der Vorwoche (08. Januar 2024) sollen aus Sicht des Anmelders insbesondere „Kreisel“ (Kreisverkehrseinrichtungen) im Stadtgebiet Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde, Uder und Breitenworbis sichtbar besetzt werden. Hierbei ist der jeweilige Kreisverkehr (etc.) freizuhalten. Fahrzeuge werden sichtbar an der Seite aufgestellt.
  • Die Versammlung zielt auf eine Verlangsamung des Lieferverkehrs ab. Hierbei kann es für die betroffene Verkehrsart zu temporären Verzögerungen kommen, die 15 Minuten nicht übersteigen sollen.
  • Der Individualverkehr (PKWs etc.) soll nicht beeinträchtigt werden.
  • Verkehrslenkende Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch Polizeibeamte vor Ort.
  • Not- und Rettungswege sind abstrichlos freizuhalten. Weisungen von Polizeibeamten sind umzusetzen. An allen Versammlungsorten werden durch den Versammlungsleiter verantwortliche Personen zur Klärung von Einzelfällen benannt. Die Steuerbarkeit der Versammlung ist durch den Versammlungsleiter weiterhin durch Benennung von Ordnern zu gewährleisten.
  • Es gilt ein striktes Alkoholverbot für Versammlungsteilnehmer.  
  • Die vorstehenden (hier auszugsweisen) Auflagen gelten für die Versammlung im angemeldeten Zeitfenster von 05:00 – 13:00 Uhr. Für den ebenfalls um 12:00 Uhr im Stadtgebiet angezeigten Aufzug in Heiligenstadt gelten gesonderte Auflagen. Als Aufzugsstrecke wurde vereinbart: Wilhelmstraße, Petristraße, Kassler Tor, Wilhelmstraße.