Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens hat eine Bitte an Patienten Die hohe Zahl der am RS-Virus erkrankten Kinder überlastet vor allem die Praxen der Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte. Pädiater erleben einen noch nie zuvor gesehenen Andrang. Sie berichten von einem bis zu dreimal so hohem Patientenaufkommen wie gewöhnlich.
Deshalb appelieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger: Entlasten Sie die Praxen. Sehen Sie von unnötigen Attesten ab, damit sich die Ärztinnen und Ärzte auf die Behandlung der Patienten konzentrieren können.
Kindergärten und Schulen verlangen zunehmend Gesundschreibungen, damit ein Kind die Einrichtung nach überstandener Krankheit wieder besuchen darf. Für diese Form der ärztlichen Atteste gibt es keine gesetzliche Grundlage: Das RKI sieht bei grippalen Infekten keine Genesungsatteste vor, sondern empfiehlt dies nur bei bestimmten meldepflichtigen Erkrankungen wie Masern.
Außerdem fordern Schulen und Kindergärten immer häufiger eine Krankschreibung von Kindern. Eine Krankschreibung im Sinne einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es jedoch nur für auszubildende Berufsschüler, nicht aber für Schüler, die eine staatliche Grund-, Regel-, Gemeinschafts-, Gesamtschule oder ein staatliches Gymnasium besuchen, in Betracht. Ausnahme: Bei einer Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Bitte handeln Sie verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Praxen sich auf die Behandlung fokussieren und keine zusätzlichen Attestwünsche gewährleisten können. Sie helfen damit, dass Ärzte anderen helfen können.
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen