Hohe Infektionszahlen, Feiern nur im kleinen Personenkreis, Feuerwerksverbot – Bei diesem Jahreswechsel steht alles unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen werden in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung sowie zur Überprüfung der jeweiligen Allgemeinverfügungen der Landkreise, Städte und Gemeinden durchgeführt.
Ansammlungen von Menschen an Silvester verboten
Wie in der Zeit vor und nach Weihnachten dürfen sich auch an Silvester und
Neujahr maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In der Silvesternacht
werden die Einsatz- und Streifendienste in Höchststärke im Einsatz sein. Bei den
flächendeckenden Kontrollen hat die Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen
im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes hohe Priorität.
Die Beamtinnen und Beamten der Einsatz- und Streifendienste werden durch Kräfte
der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (Bereitschaftspolizei), der
Verfügungseinheiten der Polizeiinspektionen und der Diensthundführerstaffel der
Polizeidirektion Göttingen unterstützt. Innerhalb der Polizeiinspektionen finden
vereinzelt auch gemeinsame Kontrollen mit den Stadtordnungsdiensten statt.
Der Fokus der Polizei liegt insbesondere auf verbotenen Menschenansammlungen,
wie sie auch in den letzten Tagen festgestellt werden konnten. So lösten
Beamte/-innen der Polizeiinspektion Göttingen in der vergangenen Woche eine
„Corona-Party“ mit 18 Personen im Bereich Hann. Münden auf. Die Betroffenen
zeigten sich gegenüber der Polizei uneinsichtig und aggressiv. Die Verstöße
wurden konsequent geahndet, es wurden 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem
Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
Weitere Verstöße gab es auch in Hildesheim. Hier stellten Polizeibeamtinnen und
-beamte der Polizeiinspektion Hildesheim Mitte Dezember an zwei bereits
bekannten Treffpunkten mehrere Personen fest, die sich nicht an die geltenden
Corona-Regelungen hielten. Am Berghölzchen wurden vier Personen aus
verschiedenen Haushalten angetroffen und im „Liebesgrund“ hielten sich fünf
Personen auf. Auf die Betroffenen kommen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren nach
dem Infektionsschutzgesetz zu.
Polizeipräsident Uwe Lührig verurteilt ein derartiges Verhalten und appelliert
an die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin an die geltenden Corona-Regeln
zu halten „Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Bagatelldelikte,
gefährden andere und können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Ein derartig
rücksichtsloses Verhalten kann von uns nicht toleriert werden. Bleiben Sie
vernünftig, akzeptieren Sie die polizeilichen Maßnahmen und halten Sie sich an
die Regeln. Reduzieren Sie ihre Kontakte an Silvester und helfen sie somit einen
erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern“.
Polizei überwacht feuerwerksfreie Zonen und Feuerwerksverbot
Neben den allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen wird die Polizei auch das in
diesem Jahr geltende Feuerwerksverbot überprüfen.
Nach der aktuellen Corona-Verordnung ist das Abbrennen von pyrotechnischen
Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes auf
belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen in der Zeit vom 31.12.2020 bis
zum 01.01.2021 verboten. Die entsprechenden Flächen wurden durch die jeweiligen
Kommunen festgelegt. An diesen festgelegten Orten ist in der Zeit vom
31.12.2020, 21:00 Uhr, bis zum 01.01.2021, 07:00 Uhr, das Mitführen von
pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 im Sinne des § 23 der 1. SprengV
ebenfalls nicht erlaubt.
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