Thüringen hat sich bei der heutigen Entscheidung zum Wegfall der Entschädigungsleistungen gemäß § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19 in der GMK enthalten. Dies begründet die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:

„Klar ist, das Infektionsschutzgesetz gilt. Dafür gibt es keinen Ermessensspielraum. Abwägungsmöglichkeiten gibt es aber sehr wohl bei der Festlegung des Zeitpunkts, ab wann die Sonderregelung entfallen soll und jeder eine Chance hatte, eine Impfung wahrzunehmen. Dass der Bund jetzt diesen zeitlichen Druck aufbaut, halte ich für falsch. Die öffentliche Debatte der letzten zwei Wochen hat gezeigt, dass eine solche Entscheidung vor allem als politischer Druck auf Ungeimpfte wahrgenommen wird.

Wir wissen aber, dass genau dieser Druck nicht Einsicht, sondern Abwehrreaktionen hervorruft. Ich hätte mir einen späteren Zeitpunkt gewünscht, um noch mehr Menschen durch Aufklärung und die richtigen Argumente von einer Impfung überzeugen zu können. Denn darum geht es doch.

Ich möchte, dass sich die Menschen bewusst für eine Impfung entscheiden, weil es die beste Möglichkeit ist, sich selbst und andere vor einem schweren Corona-Verlauf zu schützen. Die Impfung ist der beste Gesundheitsschutz – und zwar völlig unabhängig von Quarantäneregeln oder sonstigen Vorteilen, die eine Impfung inzwischen bietet. Eine Impfpflicht durch die Hintertür ist dafür nicht hilfreich.“