Stallpflicht für Geflügel in Wildvogel-Risikogebieten und geflügeldichten Regionen Thüringens

 In einem Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nordhausen mit 50 Hühnern und drei Enten wurde die Geflügelpest nun erstmals auch in Thüringen amtlich festgestellt. Vom zuständigen Veterinäramt Nordhausen wurden Proben im Bestand entnommen, nachdem dort zuvor Hühner verendet waren. In diesen waren zunächst vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, bestätigte nach weiteren Untersuchungen, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N8 handelt.

Bereits nach Feststellung des amtlichen Verdachts wurden von Seiten des Veterinäramtes die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, wozu neben der Tötung des Geflügels auch die Einrichtung von Restriktionszonen zählt. Die Amtstierärzte gehen davon aus, dass das Virus durch Wildvögel eingeschleppt wurde, da die Tiere in Freilandhaltung lebten und direkten Auslauf am Fließgewässer Wipper hatten.

Ministerin Heike Werner ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die Lage sehr ernst zu nehmen: „Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen übergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.“

 Nach diesem ersten Geflügelpestfall hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Stallpflicht (Aufstallung) von Hausgeflügel in Wildvogel-Risikogebieten und in geflügeldichten Gebieten anzuordnen (https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/Dateien/Tiergesundheit/Gefluegelpest/PA_Erlass_Aufstallung.pdf). Darüber hinaus hat das TLV durch eine Allgemeinverfügung vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen angeordnet, um eine Einschleppung des Geflügelpestvirus in weitere Hausgeflügel-Haltungen zu verhindern. Neben Thüringen sind seit Ende Oktober 2020 bereits Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders im Wildvogelbereich zum Teil schwer betroffen. Aber auch Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben Geflügelpestfälle gemeldet.

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln und weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 Hintergrund:

Seit dem 1. Oktober 2020 wurden 465 Feststellungen bei Wildvögeln und 32 Feststellungen bei Hausgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen gemeldet. Die hochpathogene Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/Dateien/Tiergesundheit/Gefluegelpest/GeflPestSchV.pdf.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Eine Übertragung des Virus auf den Menschen hat nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch nicht stattgefunden. Auch der Verzehr von Geflügelprodukten ist unbedenklich.