Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht heute im Bundesanzeiger eine neue Förderrichtlinie. Ziel des Programms ist, dass im Drei-Kilometer-Radius von Autobahnanschlussstellen zusätzliche Lkw-Stellplätze entstehen. Dafür stellt das BMVI im ersten Schritt 90 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 bereit. Förderanträge können ab dem 14. Juli 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Während der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig ein funktionierender Güterverkehr ist. Die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer stehen dabei an vorderster Front: Sie sind unermüdlich unterwegs, um Waren und Güter an ihr Ziel zu bringen. Umso wichtiger sind Pausen, in denen sie neue Kräfte tanken können. Voraussetzung dafür ist, dass die Trucker tatsächlich einen Stellplatz finden – und nicht wegen überfüllter Parkplätze irgendwo ‚wildwest‘ parken müssen, weil sie sonst ihre Lenk- und Ruhezeiten verletzen. Mit unserem neuen Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, dieses Dilemma aufzulösen und zugleich eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer beseitigen. Daher investieren wir gezielt in den Ausbau von Stellplätzen – erstmals auch auf Autohöfen und in Gewerbegebieten. Nur wenn Lastwagenfahrer gut ausgeruht und versorgt sind, können sie ihre Tour sicher und erholt fortsetzen.“
Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik:
„Die Verbesserung der Lkw-Stellplatzkapazitäten an den Bundesautobahnen ist für uns eine vordringliche Aufgabe – gerade mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Daher hat der Bund in den vergangenen Jahren mit Nachdruck neue Lkw-Stellplätze geschaffen und rund 1,2 Milliarden Euro investiert. Da der Bedarf aber schneller steigt, als wir bauen können, gehen wir nun auf private Investoren zu, um auch abseits der Bundesautobahnen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen neue Stellplätze zu schaffen – zum Beispiel in Gewerbegebieten oder auf Autohöfen. Oder sogar, indem Transportunternehmen auf ihren Betriebshöfen Parkflächen für fremde Lkw bereitstellen. Denn ein verbessertes Angebot für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sollte uns allen am Herzen liegen.“
Die Förderung umfasst:
- den Neu- und Ausbau von Lkw-Parkplätzen und
- die Umgestaltung bestehender Flächen, die bisher nicht für Lkw-Stellplätze genutzt werden (z.B. Betriebshöfe von Speditionsunternehmen, Parkplätze von Messen oder Handelsunternehmen).
Die Lkw-Parkplätze sollen u.a.
- für mindestens 10 Jahre bestehen,
- in der Regel ganzjährig mindestens in der Zeit von 18:00 bis 06:00 Uhr geöffnet sein,
- mindestens 30 Lkw-Stellplätze bei Neu- oder Ausbaumaßnahmen bzw. 10 Stellplätze bei der Umgestaltung bestehender Flächen aufweisen
- ausreichende sanitäre Einrichtungen (WC, Dusche) aufweisen und
- über ein System verfügen, das den aktuellen Belegungsgrad erfasst und diesen online auf dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) bereitstellt.
Hierfür ist ein Zuschuss von 80 Prozent (Neu- und Ausbau) bzw. 90 Prozent (Umgestaltung) der förderfähigen Kosten geplant. Dazu zählen neben den klassischen Baukosten u.a. auch Umzäunung, Markierung, sanitäre Anlagen, IT-System, Beleuchtung und eine sichere Wegführung.
Zuständig für die Umsetzung der Förderung ist das Bundesamt für Güterverkehr. Dieses gibt auf seiner Internetseite (http://www.bag.bund.de) Hinweise zum Förderprogramm und zum genauen Termin, ab dem Förderanträge gestellt werden können. Das neue Förderprogramm ist Teil des Fünf-Punkte-Plans für besseres Lkw-Parken, den Bundesminister Scheuer im Januar 2020 vorgestellt hat.
Zahlen und Fakten:
Das BMVI hat in den letzten zwölf Jahren mehr als 1,2 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in neue Lkw-Parkmöglichkeiten investiert. Allein in den Jahren 2020 und 2021 sind jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Rastanlagen an Bundesautobahnen vorgesehen.
Im April 2018 wurde im Auftrag des BMVI eine bundesweite Erhebung zur Lkw-Parksituation entlang der Autobahnen durchgeführt und ausgewertet – zum dritten Mal nach 2008 und 2013.
Im Ergebnis haben sich die Lkw-Abstellmöglichkeiten auf und an Autobahnen seit 2008 deutlich erhöht:
- 2008: rund 53.900 Lkw-Abstellmöglichkeiten
- 2013: rund 60.400 Lkw-Abstellmöglichkeiten
- 2018: rund 70.800 Lkw-Abstellmöglichkeiten
. Insgesamt seit 2008: + 31 Prozent
Im Jahr 2018 standen auf den Autobahnen (insb. Rastanlagen) rund 51.600 Lkw-Abstellmöglichkeiten und neben den Autobahnen (z.B. Autohöfe) rund 19.200 Lkw-Abstellmöglichkeiten zur Verfügung.
Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich derweil die Anzahl der nachts abgestellten Lkw deutlich erhöht:
- 2008: rund 68.100 Lkw
- 2013: rund 71.300 Lkw
- 2018: rund 94.100 Lkw
. Insgesamt seit 2008: + 38 Prozent
Trotz der zusätzlich geschaffenen Lkw-Abstellmöglichkeiten ergibt sich im Jahr 2018 eine Differenz von bundesweit etwa 23.000 regulären Lkw-Parkmöglichkeiten auf und an den Bundesautobahnen. Seit 2018 bis 2020 wurden auf den Autobahnen rd. 2300 neue LKW Stellplätze geschaffen.
Mit einem Fünf-Punkte-Plan für besseres Lkw-Parken will das BMVI dazu beitragen, diese Lücke deutlich zu reduzieren.
Fünf Punkte für besseres Lkw-Parken:
- Neue Lkw-Parkmöglichkeiten auf den Rastanlagen des Bundes schaffen.
- Verstärkter Einsatz telematischer Parkverfahren (Kolonnen- und Kompaktparken).
- Reduzierung des Lkw-Parksuchverkehrs durch den Einsatz von Parkleitsystemen.
- Optimierte Nutzung des vorhandenen Lkw-Parkraums.
- Prüfung neuer Parkraummodelle in Autobahnnähe.