Leinefelde-Worbis. Nur noch bis Freitag, 17. Januar 2025, hat jeder Bürger die Möglichkeit, den geänderten Entwurf zur geplanten Grünen Mitte in Worbis anzusehen. Stellungnahmen können ebenfalls nur mit zum 17. Januar 2025 abgegeben werden. (Bitte auf Weiterlesen klicken)
Im Amtsblatt heißt es u.a.:
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes können in der Zeit vom 16. Dezember 2024 – 17. Januar 2025 auf der Internetseite der Stadt Leinefelde-Worbis unter der Adresse https://www.leinefelde-worbis.de/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/ bauleitplanung/entwuerfe/ eingesehen werden, heißt es im Amtsblatt.
Sie können aber auch hier schauen:
Aus dem Amtsblatt, dass nur online auf der Website der Stadt zu lesen ist:
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an stellungnahmen@leinefelde-worbis.de übermittelt, schriftlich an die Adresse Stadt Leinefelde-Worbis, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis gerichtet oder während der oben genannten Dienststunden in den angegebenen Stellen zur Niederschrift gegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 168 „Grüne Mitte“, Ortsteil Worbis, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Leinefelde-Worbis deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.