Das Europäische Parlament begrüßt in einer Entschließung das globale Menschenrechtssanktionsregelung der EU und fordert gleichzeitig, dass Korruption als strafbare Handlung aufgenommen wird. Korruption hat verheerende Auswirkungen auf den Zustand der Menschenrechte und untergräbt häufig das Funktionieren und die Legitimität der Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, heißt es in der Resolution.

Doch im Gegensatz zu ähnlichen Regelungen auf der ganzen Welt, wie etwa dem US-amerikanischen „Global Magnitsky Act“, sieht die aktuelle, im Dezember 2020 verabschiedete globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte („Global Human Rights Sanctions Regime“, GHRSR) Korruption im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen nicht als Straftat vor, die mit restriktiven Maßnahmen geahndet wird. Das Europäische Parlament möchte dies ändern und fordert die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der den Anwendungsbereich der GHRSR auf diese Straftaten erweitert.

Die Europaabgeordneten sollen auch die Möglichkeit haben, Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen vorzuschlagen, um die Legitimität des Sanktionsregimes zu erhöhen. Darüber hinaus bestehen die Abgeordneten auf einen inklusiven Prozess, um Beiträge der Zivilgesellschaft zu ermöglichen.

Die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit sollte auch eingeführt werden, wenn Sanktionen im Rahmen der GHRSR beschlossen werden, fordert der Text, da dies das Regime effektiver umsetzen würde.

Darüber hinaus verurteilen die Europaabgeordneten jegliche Gegensanktionen, die gegen die EU, ihre Institutionen und Mitglieder von Parlamenten, Einrichtungen oder Bürger verhängt werden, weil sie die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit durch die GHRSR verteidigen.

Die Reaktion der EU auf solche Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern müsse schnell und koordiniert erfolgen, betonen sie und fügen hinzu, dass bilaterale Abkommen mit diesen Ländern den Sanktionsrahmen der EU und ihre Glaubwürdigkeit in der Außenpolitik im Allgemeinen nicht untergraben dürfen.