In den vergangenen Tagen erhielten die Städte und Gemeinden Post vom Innenministerium. Der Inhalt: Festsetzungsbescheide für eine Zuweisung nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz. „Das Finanzausgleichsgesetz schreibt vor, dass sofern der Landesausgleichsstock bei der Abrechnung einen Betrag von 35 Mio. Euro überschreitet, ein genau festgelegter Teil der Mittel im Folgejahr mit der dritten Rate der Schlüsselzuweisungen auszuschütten ist. Und genau das haben wir getan“, freut sich Innenminister Georg Maier auf den zusätzlichen Geldsegen für die Kommunen.
„Die Ausgabereste im Landesausgleichsstock sind in den letzten Jahren stetig angewachsen, insbesondere, weil die ausgereichten Bedarfszuweisungen ab 2019 deutlich zurückgingen. Diese positivere Finanzlage bei den bislang in besonderem Maße auf Finanzmittel des Freistaates angewiesenen Kommunen führt nun dazu, dass dieses Jahr erstmals eine Ausschüttung an alle Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte, die 2021 Schlüsselzuweisungen erhalten, in Höhe von insgesamt 11.539.509,56 EUR aus dem Landesausgleichsstock erfolgt ist“, erklärt der Minister.
Die Höhe des Betrages je Kommune ist gesetzlich bestimmt und bemisst sich nach dem Verhältnis der jeweils festgesetzten Schlüsselzuweisung im Jahr 2021 an der Gesamtsumme der festgesetzten Schlüsselzuweisungen 2021. Die Auszahlung an die fünf kreisfreien Städte, 17 Landkreise und 555 kreisangehörige Gemeinden erfolgte mit der dritten Rate der Schlüsselzuweisungen zum 15. Juli 2021. 71 Gemeinden empfangen keine Zuweisung, da sie im Jahr 2021 keine Schlüsselzuweisungen erhalten.
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