Eine erfreuliche Nachricht für viele Eltern: Die trotz Lockdown seit 16. Dezember 2020 weiterhin erhobenen Elternbeiträge für Kindergärten und Horte werden vom Land zurückerstattet. Einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag greift nun die Minderheitsregierung in einem Gesetzentwurf auf, der diese Woche erstmals im Plenum beraten wird. Eine Mehrheit für die Erstattung gilt als sicher.
Der Eichsfelder Landtagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecher Dr. Thadäus König zeigte sich erleichtert: „Die Erstattung der Kindergarten- und Hortgebühren kommt. Das ist ein gutes und richtiges Signal für viele Familien, gerade wenn sie neben den gegenwärtigen enormen zusätzlichen Belastungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch noch Corona bedingt mit finanziellen Einbußen zu kämpfen haben. Des Weiteren wäre es auch nicht nachvollziehbar gewesen, dass Eltern Beiträge für eine Betreuungsleistung bezahlen sollen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen können.“
Im Detail sieht der aktuelle Gesetzentwurf zur Erstattung der Kindergarten- und Hortgebühren vor, dass Eltern ab dem Monat Januar 2021 Anspruch auf eine Kostenerstattung haben, wenn ihr Kind maximal an fünf Tagen pro Monat die Notbetreuung besucht hat.
Zusätzlich sollte aus Sicht von Thadäus König das Land in die Pflicht genommen werden, auch die Kommunen und die Träger der Einrichtungen für die entgangenen Elternbeiträge vollständig zu entschädigen. Es darf nicht erneut passieren, dass, wie bei der Erstattung der Elternbeiträge im vergangenen Jahr, die Kommunen keine vollständige Rückzahlung erhalten und auf hohen Kosten sitzenbleiben.
Hier sieht der Abgeordnete noch dringenden Nachbesserungsbedarf, weil der aktuelle Gesetzentwurf nur die Erstattung an die Kommunen auf Basis der Beiträge für die fünf bis sechsjährigen vorsieht. Da in der Regel aber höhere Beiträge bei den jüngeren Kindern anfallen, würde die dadurch entstehende Differenz zulasten der Kommunen gehen.