Mit dem 27. Mai 2022 endet die Geltungsdauer der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-Verordnung, die bis zuletzt Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindergärten festgelegt hat. Sie soll vorläufig nicht verlängert werden. Einige verbleibende Infektionsschutzmaßnahmen werden in Zukunft niedrigschwelliger geregelt. Das Testangebot an Schulen läuft aus.

Bildungsminister Helmut Holter zieht nach über zwei Jahren wiederholter pandemiebedingter Einschränkungen im Bildungswesen eine nachdenkliche Bilanz:
„Ich werde den 12. März 2020, den Tag, als die Entscheidung in Berlin fiel, wegen eines grassierenden neuen Virus in Deutschland die Schulen und Kindergärten und teilweise auch Jugendeinrichtungen zu schließen, nie vergessen. Dieser schweren Entscheidung folgten viele weitere, die das Bildungswesen, also Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen aber auch den Sport in Thüringen so nachhaltig betroffen haben, wie kein anderes Ereignis seit der politischen Wende in Thüringen. Es galt, gemeinsam einer ernsten Gesundheitsgefahr für viele, viele Menschen zu begegnen, über die es noch nicht viel Wissen und gegen die es noch keine anderen wirksamen Gegenmaßnahmen gab. Durch den sofort einsetzenden gesellschaftlichen Zusammenhalt, durch das Engagement der vielen Verantwortlichen vor Ort und in den Verwaltungen und auch durch den Durchhaltewillen und den gemeinsamen Fokus, die Pandemie im Sinne der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und der Thüringer Familien zu meistern, ist es gelungen, vielen Gefahren, denen uns das Virus ausgesetzt hat, zu trotzen. Oft galt es schnelle und nie zuvor getestete Entscheidungen zu treffen. Einen geraden Weg oder vorgefertigten Plan gab es nicht, konnte es nicht geben.

Die schlimmsten, realistischen Befürchtungen sind dank der Coronamaßnahmen nicht eingetreten. Viele Leben sind gerettet worden. Thüringens Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen haben einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet und dabei das angesichts der Situation Bestmögliche für Bildung und Betreuung realisiert. Dafür danke ich allen Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen von ganzem Herzen, ob es Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in Kindergärten und Horten, Sonderpädagogische Fachkräfte oder Betreuerinnen und Betreuer in Kinderheimen oder Jugendclubs sind. Und ich danke allen Kindern, Jugendlichen und Eltern. Wir alle sind manches Mal an unsere Grenzen und oft auch darüber hinaus gegangen. Insgesamt war der Preis der Einschränkungen für Kinder und Jugendliche und für die Familien sehr hoch. Das ist mir bewusst, und es erfüllt mich mit Demut. Die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Bildung war nicht immer einfach zu finden. Aber alles in allem haben wir sie meist gefunden oder schnell wiedergefunden.

Wir können heute sagen: Wir haben durch Corona eine besonders geprägte Kinder- und Schülergeneration, aber Corona hat unseren Kindern und Jugendlichen nicht den alleinigen Stempel aufgedrückt. Es ist eine mit Corona gewachsene Generation. Denn die Pandemie hat im Bildungswesen auch viele Entwicklungsschübe und zuvor kaum für möglich gehaltene Innovationen bewirkt. Distanzunterricht, Digitalisierung, Flexibilität und Eigenverantwortung – das alles ist in großen Schritten vorangekommen, und wir werden weitere Lehren aus der Pandemie für krisengestärkte Schulen und für gute Bildung und Betreuung in Kindergärten und Jugendeinrichtungen ziehen können.

Eines muss allen klar sein: Wir ziehen eine Zwischenbilanz. Die Pandemie ist nicht vorbei. Immer noch prägt das Virus den Alltag vieler Menschen und schränkt auch Schulen und Kindergärten durch Krankheitsfälle weiter ein. Expertinnen und Experten wissen derzeit nicht, ob der Herbst neue Krankheitswellen und damit womöglich auch neue Coronamaßnahmen bringen wird. Wir werden die Lage genau im Blick behalten. Die Maßnahmen liegen bereit, um im Einklang mit anderen gesellschaftlichen Schritten bei Bedarf gezogen zu werden. Aktuell sind dem Land aber in vielen Punkten auch rechtlich die Hände gebunden. Selbstläufer sind die Maßnahmen also nicht. Sie müssen immer wieder entsprechend der Lage neu geprüft und vom Bund und/oder vom Landtag bei Bedarf auch rechtlich ermöglicht werden.

Dass aus einer evtl. wieder zunehmenden Dynamik des Pandemiegeschehens auch neuer Handlungsbedarf erwachsen könnte, gilt natürlich auch für den organisierten Sport, dessen Angebote bereits seit dem 19. März ohne Zugangsbeschränkungen genutzt werden können. Die bis dahin geltenden pandemiebedingten Einschränkungen, die zuletzt in der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenveordnung geregelt waren, wurden teilweise hart kritisiert und die Thematik insgesamt auf allen Ebenen sehr kontrovers diskutiert.


Eines der wesentlichen Ergebnisse ist, dass der gesellschaftliche Stellenwert des Sports einschließlich seiner herausragenden Funktion als Bindeglied innerhalb des sozialen Gesamtgefüges nicht in Frage steht und sportliche Betätigung einen wichtigen Faktor für die physische und psychische Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen darstellt. Insofern galt es während der zurückliegenden Monate, in einem fortwährenden Prozess zwischen den berechtigten Interessen des Sports und den Belangen des Infektionsschutzes abzuwägen.

Dass dieser Prozess immer wieder neu in Gang gesetzt wurde und natürlich darauf gerichtet war, die Einschränkungen auf das unabdingbar Notwendige zu begrenzen, lässt sich u.a. dadurch belegen, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres seit der Einführung der 2G-Plus- bzw. 2G-Zugangsbeschränkung von dieser Regelung ausgenommen waren und ihren Sport innerhalb und außerhalb geschlossener Räume unter Beachtung der 3G-Zugangsbeschränkung betreiben durften. Außerdem ist zu betonen, dass dem besonderem Interesse an der Fortsetzung des Spitzensports stets Rechnung getragen wurde, denn der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufs- und Profisportlern sowie von Athleten mit offiziellem Kaderstatus war jederzeit möglich. Insgesamt darf ich festhalten, dass Lockerungen bzw. Öffnungen schrittweise erfolgten, sobald es vertretbar erschien.


Leider waren in einigen Sportvereinen Mitgliederverluste und nachlassendes ehrenamtliches Engagement als unmittelbare Folge der pandemiebedingten Einschränkungen nicht zu verhindern. Umso mehr gilt mein ausdrücklicher Dank heute allen Trainern, Übungsleitern, Betreuern und Sportvereinen in sonstiger Weise verbundenen Personen, die mit Ausdauer, Beharrlichkeit, großer Geduld, Idealismus und viel Kreativität den Sportbetrieb im Rahmen des Möglichen aufrecht erhalten haben.“

Auch die Bewältigung der Pandemiefolgen geht weiter: Das mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ und der Digitalpakt sind zwei maßgebliche Programme, die wir weiter vorantreiben wollen. Zur krisengestärkten Schule hat sich zudem während der Pandemie ein von mir initiierter Runder Tisch verständigt – auch seine Ergebnisse fließen in unsere politische Arbeit ein. Das Thüringer Bildungswesen gestärkt aus der Coronakrise zu führen, kann indes nur gelingen, wenn die kommenden Landeshaushalte das auch ermöglichen.

Einige ausgewählte Zahlen zu zwei Jahren Pandemie:

Insgesamt wurden im Hauptverantwortungsbereich des Thüringer Bildungsministeriums seit Juni 2020 insgesamt 17 Verordnungen und 21 Allgemeinverfügungen erlassen. Für Testungen an Schulen und Kindergärten wurden seit 2020 ca. 97,4 Millionen Euro ausgegeben.


Im Zeitraum vom 12. April 2021 bis 13. Mai 2022 wurden an Thüringer Schulen insgesamt 14.226.513 Selbsttests durchgeführt, davon 13.118.429 von Schülerinnen und Schülern und 1.108.084 von Personal. Dabei waren 45.475 Schnelltestergebnisse positiv, die Quote der durch PCR-Test verifizierten Ergebnisse ist aufgrund der unterschiedlichen Meldesysteme und des damit in Verbindung stehenden Datenschutzes unbekannt. Nichtsdestotrotz haben Schulen damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten geleistet.


Im Zuge der coronabedingten Sonderprogramme des Digitalpakts zur Beschaffung von Endgeräten sind durch die Schulträger mindestens 32.127 mobile Endgeräte (davon 23.701 Tablets und 8.426 Laptops/Notebooks) für Schülerinnen und Schüler beschafft und beim Land abgerechnet worden. Sie sollen vor allem für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Im Rahmen des für Lehrkräfteendgeräte aufgelegten Programms wurden bis zum Stichtag 17. Mai 2022 Mittel für 7.013 Notebooks und 10.239 Tablets vom TMBJS an Schulträger ausgezahlt.


Im Bereich des organisierten Sports hat das TMBJS im Zeitraum 2020 bis 2021 Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt 5.394.573,76 Euro ausgezahlt und für das Jahr 2022 weitere Mittel i. H. v. 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Mit dem Ende der Coronaverordnung des Thüringer Bildungsministeriums arbeiten Schulen ab dem 30. Mai 2022 im Regelbetrieb. Die Maskenpflicht im Schülerverkehr wird in der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) geregelt. Bis auf Weiteres besteht die Möglichkeit vulnerable Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Möglichkeit einer Befreiung vom Präsenzunterricht in besonderen Härtefällen ist dem Ministerium zur Einzelfallentscheidung seitens der Schulen vorzulegen.